Durch ein Abstammungsgutachten kann das Verwandtschaftsverhältnis zwischen zwei Personen festgestellt werden. Den häufigsten Einsatz
finden Abstammungsgutachten zur Klärung der Vaterschaft.
Für einen anerkannten Vaterschaftstest ist eine Identitätssicherung notwendig. Diese stellt sicher, daß es sich bei den beteiligten Personen tatsächlich um die richtigen Personen handelt. Üblicherweise werden Kopien der Ausweise und ein Foto gemacht, zusätzlich werden die Fingerabdrücke jeder Person festgehalten.
Die Identitätssicherung ist zudem zwingend, damit das Gutachten vor dem Familiengericht anerkannt wird.
Privat durchgeführte Vaterschaftstests, bei denen die Identität der beteiligten Personen nicht wie vorgeschrieben festgehalten wird, stellen vor Gericht kein Beweismittel dar.
Die Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten ist Voraussetzung für die Durchführung eines solchen Gutachtens. Jeder Test ohne Zustimmung, der sog. "heimliche Vaterschaftstest", stellt einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar und verstösst somit gegen das Grundgesetz.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat mit seinem Urteil (Az 1 BvR 421/05) vom 13. Februar 2007 entschieden, daß heimliche Vaterschaftstest vor Gericht keinerlei Verwertung finden dürfen.
Es ist empfehlenswert ein solches Gutachten bei einem Sachverständigen erstellen zu lassen, der dem Bundesverband der Sachverständigen für Abstammungsgutachten e.V. angeschlossen ist. Mitglieder dieses Verbandes haben ihre Qualifikation als Sachverständige nachgewiesen und halten vorgeschriebene Qualitätsstandards ein. Diese Gutachten haben Bestand vor Gericht.
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Weiterführende Informationen zum Abstammungsgutachten:
www.vaterschaftstest.de
Wikipedia.org - Abstammungsgutachten
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Stand: März 2007
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