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Das Abstammungsrecht



AbstammungsrechtBGB
Das Abstammungsrecht ist Teil des Kindschaftsrechts, dessen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) niedergeschrieben sind.
Das Abstammungsrecht setzt die familiären Verhältnisse fest, nämlich wer vor dem Gesetz als Mutter oder Vater eines Kindes gilt.
Mit den Neuregelung des Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts wurde auch das zugehörige Abstammungsrecht angepasst.




§ 1591 BGB bestimmt, dass die Mutter eines Kindes die Frau ist, die es geboren hat.


Obwohl dies selbstverständlich erscheint, ist diese Vorschrift wegen der modernen Fortpflanzungsmedizin notwendig. Es ist möglich, daß eine Frau eine befruchtete Eizelle austrägt, die von einer anderen Frau stammt.
Das ist in Deutschland zwar verboten, ausgeschlossen werden kann aber der Gebrauch dieser Möglichkeit (etwa im Ausland) nicht.
Die Spenderin der Eizelle ist also nicht die gesetzliche Mutter des Kindes, sondern immer die Frau, die das Kind zur Welt gebracht hat, gilt vor dem Gesetz als die Mutter.


§ 1592 BGB regelt wer Vater eines Kindes ist.


Vater eines Kindes ist
  • wer zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist
  • wer die Vaterschaft anerkannt hat
  • wessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde








Wird ein Kind kurz nach Scheidung der Ehe geboren, gilt das Kind als unehelich und es ist eine Vaterschaftsanerkennung erforderlich um den Vater vor dem Gesetz als solchen eintragen zu lassen.

Wird ein Kind kurz vor Scheidung einer Ehe geboren, gilt der Ehemann als Vater des Kindes.
Wurde der Scheidungsantrag schon eingereicht, kann mit Zustimmung der Mutter und des Noch-Ehemanns ein anderer Mann die Vaterschaft anerkennen. Diese Anerkennung wird frühestens mit Rechtskraft der Scheidung wirksam.




Verwandte Themen:

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Abstammungsurkunde
Geburtsurkunde
Vaterschaftstest

 

Weiterführende Informationen zum Abstammungsrecht:

Familienhandbuch
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Die Informationen dieser Ausführung stammen aus der Broschüre "Das Kindschaftsrecht" des BMJ und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sollen lediglich einen Überblick schaffen.
Wir können keine Garantie dafür übernehmen, dass diese Ausführungen immer auf dem aktuellen Stand sind.
Foto: Pixelquelle.de

Stand: März 2007


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