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Arbeitslosengeld II (ALG II)




Arbeitsamt
Seit dem 01. Januar 2005 gibt es Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), dadurch wurde die Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengeführt.
Die Leistungen nach dem SGB II sollen eine Grundsicherung des Lebensunterhalts darstellen. Finanziert werden diese Leistungen durch Steuereinnahmen.
Neben Dienstleistungen und Sachleistungen gehören hierzu insbesondere das Arbeitslosengeld II (ALG II) und Sozialgeld (SG). Alle erwerbsfähigen Personen können ALG II erhalten, nicht erwerbsfähige Personen erhalten Sozialgeld.
Als erwerbsfähig gelten Personen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren, die unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können. Wem vorübergehend (z.B. wegen Krankheit oder Erziehung eines Kindes unter 3 Jahren) eine Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann, gilt trotzdem als erwerbsfähig.



Die Grundsicherung für Arbeitslose muß beantragt werden. Der Antrag kann schriftliche, telefonisch oder persönlich gestellt werden. Die erforderlichen Unterlagen müssen aber in jedem Fall zeitnah und vollständig eingereicht werden. Anspruch auf Leistungen nach SGB II bestehen erst ab dem Tag der Antragstellung, sollten Leistungsvoraussetzungen an einem Tag eintreten, an dem die Dienststelle geschlossen ist, muss der Antrag am nächsten Werktag erfolgen, wodurch keine Nachteile für den Antragsteller entstehen.

Die Höhe der Leistung richtet sich nach Regelsätzen, die nachfolgender Tabellen entnommen werden können

 

Tabelle Arbeitslosengeld II

- Stand Oktober 2005 -

Pauschalierte Regelleistungen (RL) bei Arbeitslosengeld II / Sozialgeld


Berechtigte
  • Alleinstehende (r)

  • Alleinerziehende (r)

  • Person mit minder-
    jährigem Partner

 

 

 




100 Prozent

  • Partner
    ab Vollendung des
    18. Lebensjahres

 

 


 

 

100 Prozent

  • Kinder
    ab Vollendung des
    14. Lebensjahres
    bis zur Vollendung
    des
    18. Lebensjahres

  • minderjähriger
    Partner

 

 



80 Prozent

  • Kinder bis zur-
    Vollendung des
    14. Lebensjahres

 

 

 

 

 


60 Prozent

alte Länder, einschl. Berlin (Ost)
345 Euro
311 Euro
276 Euro
207 Euro
Neue Länder
331 Euro
298 Euro
265 Euro
199 Euro



Diese Tabelle wird jedes Jahr am 1. Juli mit der Änderung des aktuellen Rentenwerts angepasst.

Die Geldleistungen werden jeden Monat im Voraus gezahlt, dabei werden alle Kalendermonate mit 30 Tagen berechnet. Sollte der Anspruch nicht für den gesamten Monat gelten, wird pro Tag 1/30 berechnet.
Um eine regelmäßige Überprüfung stattfinden zu lassen werden die Leistungen in der Regel nur für 6 Monate bewilligt, danach ist ein Folgeantrag zu stellen.

 

Weitere Informationen zum ALG II:

Leistungen für Unterkunft und Heizung
Einmalige Leistungen
Mehrbedarfszuschläge
Darlehen bei besonderem Bedarf
Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung
Einkommen und Vermögen
Zuschlag für ehemalige Bezieher von Arbeitslosengeld
ALG II und Unterhaltsvorschuss


 

 

Weiterführende Links zum Thema ALG II:

Hartz IV Nachrichten und ALG II Informationen





 

 

 

 

 

Diese Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sollen lediglich einen Überblick schaffen.
Wir können keine Garantie dafür übernehmen, dass diese Ausführungen immer auf dem aktuellen Stand sind.
Foto: Aboutpixel.de

Stand: Nov 2006



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