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Die Grundsicherung für Arbeitslose muß beantragt werden. Der Antrag kann schriftliche, telefonisch oder persönlich gestellt werden. Die erforderlichen Unterlagen müssen aber in jedem Fall zeitnah und vollständig eingereicht werden. Anspruch auf Leistungen nach SGB II bestehen erst ab dem Tag der Antragstellung, sollten Leistungsvoraussetzungen an einem Tag eintreten, an dem die Dienststelle geschlossen ist, muss der Antrag am nächsten Werktag erfolgen, wodurch keine Nachteile für den Antragsteller entstehen.
Die Höhe der Leistung richtet sich nach Regelsätzen, die nachfolgender Tabellen entnommen werden können
Tabelle Arbeitslosengeld II
- Stand Oktober 2005 -
Pauschalierte Regelleistungen (RL) bei Arbeitslosengeld II / Sozialgeld
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Berechtigte |
- Alleinstehende (r)
-
Alleinerziehende (r)
-
Person mit minder-
jährigem Partner
100 Prozent |
- Partner
ab Vollendung des
18. Lebensjahres
100 Prozent |
- Kinder
ab Vollendung des
14. Lebensjahres
bis zur Vollendung
des
18. Lebensjahres
- minderjähriger
Partner
80 Prozent |
- Kinder bis zur-
Vollendung des
14. Lebensjahres
60 Prozent |
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alte Länder, einschl. Berlin (Ost) |
345 Euro |
311 Euro |
276 Euro |
207 Euro |
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Neue Länder |
331 Euro |
298 Euro |
265 Euro |
199 Euro |
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Diese Tabelle wird jedes Jahr am 1. Juli mit der Änderung des aktuellen Rentenwerts angepasst.
Die Geldleistungen werden jeden Monat im Voraus gezahlt, dabei werden alle Kalendermonate mit 30 Tagen berechnet. Sollte der Anspruch nicht für den gesamten Monat gelten, wird pro Tag 1/30 berechnet.
Um eine regelmäßige Überprüfung stattfinden zu lassen werden die Leistungen in der Regel nur für 6 Monate bewilligt, danach ist ein Folgeantrag zu stellen.
Weitere Informationen zum ALG II:
Leistungen für Unterkunft und Heizung
Einmalige Leistungen
Mehrbedarfszuschläge
Darlehen bei besonderem Bedarf
Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung
Einkommen und Vermögen
Zuschlag für ehemalige Bezieher von Arbeitslosengeld ALG II und Unterhaltsvorschuss
Weiterführende Links zum Thema ALG II:
Hartz IV Nachrichten und ALG II Informationen
Diese Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sollen lediglich einen Überblick schaffen.
Wir können keine Garantie dafür übernehmen, dass diese Ausführungen immer auf dem aktuellen Stand sind.
Foto: Aboutpixel.de
Stand: Nov 2006
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