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Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen

Diskussionen und Hilfestellung zu diesem Thema finden Sie im Forum Sorgerecht, Unterhalt und Umgang



Steuerklasse2

Sind beide Elternteile Inhaber des Sorgerechts, so haben sie auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Trennen sich die Eltern, kann grundsätzlich jeder Elternteil das Kind bei Auszug aus der gemeinsamen Wohnung mitnehmen, sofern der andere Elternteil damit einverstanden ist.
Können sich die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern über der Verbleib des Kindes nicht einigen, so kann jeder Elternteil beim Familiengericht einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts stellen. Bis zur endgültigen Entscheidung hat das Kind an seinem bisherigen Aufenthaltsort zu verbleiben.

 


Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, kann der nicht betreuende Elternteil trotzdem einen Antrag auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen.
Um damit Erfolg zu haben, müsser aber triftige Gründe vorliegen, die das Kindeswohl massiv gefährden.

 

In dringenden Fällen kann ein Eilatrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts gestellt werden.
Das Familiengericht wird seine Entscheidung allein nach dem Kindeswohl richten

Die wichtigsten Kriterien zur Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts sind:

  • die Bindung zum Kind, wer hat das Kind bisher hauptsächlich betreut?
  • berufliche und familiäre Situation des Antragstellers, Betreuung sichergestellt?
  • wird das Kind aus seiner gewohnten Umgebung herausgerissen, ist ein Schulwechsel notwendig?

 

Das Familiengericht wird dazu auch eine Stellungnahme vom zuständigen Jugendamt einholen.
In schwierigen Fällen kann auch ein psychologisches Gutachten des Kindes erstellt werden.

 

 

 

 

 





 

 

 

 

 

Diese Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sollen lediglich einen Überblick schaffen.
Wir können keine Garantie dafür übernehmen, dass diese Ausführungen immer auf dem aktuellen Stand sind.
Foto: Aboutpixel.de

Stand: Mai 2008


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