| ||||||||
Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, kann der nicht betreuende Elternteil trotzdem einen Antrag auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen.
In dringenden Fällen kann ein Eilatrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts gestellt werden. Die wichtigsten Kriterien zur Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts sind:
Das Familiengericht wird dazu auch eine Stellungnahme vom zuständigen Jugendamt einholen.
Diese Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sollen lediglich einen Überblick schaffen. Stand: Mai 2008
Impressum/Disclaimer | Nutzungsbedingungen | Datenschutzhinweise |