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Aufenthaltsbestimmungsrecht

Diskussionen und Hilfestellung zu diesem Thema finden Sie im Forum Sorgerecht, Unterhalt und Umgang



Aufenthaltsbestimmungsrecht
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Kindern ist Teil des Sorgerechts und gibt dem Sorgeberechtigten das Recht, den Wohnort und die Wohnung des Kindes zu bestimmen. Es ist Teil der Personensorge.
Das bedeutet, haben beide Elternteile das Sorgerecht, besteht auch grunsätzlich gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Die Bestimmung des Wohnorts der Kinder ist im Sinne des Sorgerechts eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung. Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung müssen bei gemeinsamem Sorgerecht immer einvernehmlich von beiden Elternteilen entschieden werden.

Können die Sorgeberechtigten sich in dieser Angelegenheit nicht einigen, so kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf Antrag beim Familiengericht vom Sorgerecht getrennt werden; wenn dies dem Kindeswohl entspricht.
Es gibt also trotz gemeinsamer elterlicher Sorge die Möglichkeit, ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht für nur einen Elternteil festzulegen. So können die Elternteile das gemeinsame Sorgerecht ausüben, auch wenn nur ein Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Ohne gesonderte Festlegung, haben gemeinsam sorgeberechtigte Eltern immer gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Kinder.

Vor allem wenn die Gefahr besteht, dass ein Elternteil das Kind gegen den Willen des anderen Sorgeberechtigten ins Ausland bringen könnte, wird dem Antrag auf Trennung von Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht durch das Familiengericht entsprochen.
Auch wenn die Eltern sich nicht einigen können bei wem die gemeinsamen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz) haben, kann über das Familiengericht eine Entscheidung erreicht werden. Der Elternteil, dem dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen wird entscheidet künftig über den Wohnort der Kinder.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann mit der erstmaligen Sorgerechtsentscheidung geregelt werden oder nachträglich erfolgen. Hilfestellung kann hierbei das Jugendamt geben.
In bestimmten Fällen kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht auch einem Pfleger übertragen werden.

Ohne Festlegung haben alle Sorgeberechtigten also auch automatisch das gemeinsame Aufenthaltbestimmungsrecht.
Ein Sorgeberechtigter darf deshalb nicht ohne die Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten mit dem Kind umziehen und somit dauerhaft an einem anderen Wohnort unterbringen.
Vor einem Umzug, auch beim Auszug aus der gemeinsamen Wohnung im Rahmen der Trennung, ist deshalb immer darauf zu achten, daß ein Sorgeberechtigter nicht in seinen Rechten beschnitten wird.

Die Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten ist notwendig, sollte dieser die Zustimmung verweigern kann das Gericht eine Entscheidung hierzu treffen.
Ist das Kindeswohl durch den Wohnortswechsel nicht gefährdet, wird das Gericht dem betreuenden Elternteil zustimmen und einem Umzug stattgeben.
Meist wird in einem solche Verfahren auch endgültig geregelt ob das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei beiden Sorgeberechtigten bleibt oder nur einem zugesprochen wird.

Es wird beim Aufenthaltsbestimmungsrecht fälschlicher Weise oft davon ausgegangen, dass derjenige Elternteil, der das alleinige Sorgerecht oder auch nur das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht inne hat, sämtliche Aufenthaltsorte des Kindes auch während dem Umgang mit dem anderen Elternteil, bestimmen darf.

Der Begriff "Aufenthaltsbestimmungsrecht" mag hierbei etwas irreführend sein, denn zunächst ist dies nur das Recht den Wohnsitz des Kindes zu bestimmen. Der Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechts kann dem Umgangselternteil nicht vorschreiben welche Orte besucht werden dürfen und welche nicht.

Über den täglichen Aufenthalt des Kindes entscheidet allein der Elternteil, bei dem sich das Kind zu dieser Zeit aufhält. Die Bestimmung des täglichen Aufenhalts zählt zu den Angelegenheiten des täglichen Lebens und kann damit ohne Erlaubnis des anderen Sorgeberechtigten getroffen werden. Das gilt auch während des Umgangsrechts, selbst wenn der Umgangselternteil weder das Sorgerecht noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht inne hat.

 



 

Interessante Urteile zum Thema Aufenthaltsbestimmungsrecht:

- Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts wegen Auswanderungswunsches und ungesicherter Beschulung der Kinder im Ausland
(8 WF 240/10 OLG Hamm vom 15.10. 2010)

- Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den nicht sorgeberechtigten Vater
(13 UF 4/04 KG Berlin vom 10.02.2005)

- Eingeschränktes Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Gefahr für das Kind
(20 UF 401/03 OLG Dresden vom 15.07.2003)

 

Verwandte Themen:

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Sorgerecht



 





 

 

 

 

 

Diese Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sollen lediglich einen Überblick schaffen.
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Foto: Aboutpixel.de

Stand: Dez 2012


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