Ohne Festlegung haben alle Sorgeberechtigten also auch automatisch das gemeinsame Aufenthaltbestimmungsrecht.
Ein Sorgeberechtigter darf deshalb nicht
ohne die Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten mit dem Kind umziehen und somit dauerhaft an einem anderen Wohnort unterbringen.
Vor einem Umzug, auch beim Auszug aus der gemeinsamen Wohnung im Rahmen der Trennung, ist deshalb immer darauf zu achten, daß ein Sorgeberechtigter nicht in seinen Rechten beschnitten wird.
Die Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten ist notwendig, sollte dieser die Zustimmung verweigern kann das Gericht eine Entscheidung hierzu treffen.
Ist das Kindeswohl durch den Wohnortswechsel nicht gefährdet, wird das Gericht dem betreuenden Elternteil zustimmen und einem Umzug stattgeben.
Meist wird in einem solche Verfahren auch endgültig geregelt ob das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei beiden Sorgeberechtigten bleibt oder nur einem zugesprochen wird.
Es wird beim Aufenthaltsbestimmungsrecht fälschlicher Weise oft davon ausgegangen, dass derjenige Elternteil, der das alleinige Sorgerecht oder auch nur das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht inne hat, sämtliche Aufenthaltsorte des Kindes auch während dem Umgang mit dem anderen Elternteil, bestimmen darf.
Der Begriff "Aufenthaltsbestimmungsrecht" mag hierbei etwas irreführend sein, denn zunächst ist dies nur das Recht den Wohnsitz des Kindes zu bestimmen. Der Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechts kann dem Umgangselternteil nicht vorschreiben welche Orte besucht werden dürfen und welche nicht.
Über den täglichen Aufenthalt des Kindes entscheidet allein der Elternteil, bei dem sich das Kind zu dieser Zeit aufhält. Die Bestimmung des täglichen Aufenhalts zählt zu den Angelegenheiten des täglichen Lebens und kann damit ohne Erlaubnis des anderen Sorgeberechtigten getroffen werden. Das gilt auch während des Umgangsrechts, selbst wenn der Umgangselternteil weder das Sorgerecht noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht inne hat.
Interessante Urteile zum Thema Aufenthaltsbestimmungsrecht:
- Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts wegen Auswanderungswunsches und ungesicherter Beschulung der Kinder im Ausland
(8 WF 240/10 OLG Hamm vom 15.10. 2010)
- Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den nicht sorgeberechtigten Vater
(13 UF 4/04 KG Berlin vom 10.02.2005)
- Eingeschränktes Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Gefahr für das Kind
(20 UF 401/03 OLG Dresden vom 15.07.2003)
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