In den Bundesländern Bremen und Hamburg gibt es keine Beratungshilfe, sondern eine öffentliche Rechtsberatung. Dafür eingerichtete Behörden erteilen rechtliche Beratung. Ein Besuch bei einem Anwalt wird nicht unterstützt. In Berlin hat der Rechtssuchende ein Wahlrecht zwischen einer öffentlichen Beratung wie in Bremen und Hamburg und einer anwaltlichen Beratungshilfe.
Ein Rechtsstreit, der eine gerichtliche Verhandlung mit sich bringt (wie z.B. eine Scheidung), wird nicht über die Beratungshilfe erstattet, sondern über die Prozeßkostenbeihilfe.
Weiterführende Informationen zur Beratungshilfe:
Familienhandbuch.de
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Foto: pixelquelle.de
Stand: Okt. 2005
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