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Das zuständige Finanzamt prüft automatisch, ob die Steuerersparnis aus Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung höher ist als das erhaltene Kindergeld.
Für volljährige Kinder bis zum 27. Lebensjahr kann zusätzlich ein Freibetrag in Höhe von 924 Euro in Anspruch genommen werden, wenn sie sich in einer Ausbildung befinden und außerhalb des Haushalts untergebracht sind. Dieser Betrag vermindert sich entsprechend, wenn die Einkünfte des Kindes jährlich 1.848 Euro überschreiten.
Verwandte Themen:
Kinderfreibetrag
Steuerklasse II
Weiterführende Informationen zum Betreuungsfreibetrag:
Wikipedia - Kinderbetreuungskosten
Diese Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sollen lediglich einen Überblick schaffen.
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Foto: pixelquelle.de
Stand: Okt 2006
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