Allein-Erziehend.net / Allein mit Kind / Alleinerziehend

Portal Forum Leitfaden Ratgeber Kontakte Chat

Betreuungsfreibetrag




Zum 01.01.2002 wurde ein Sammelfreibetrag für die Betreuung, Erziehung und Ausbildung in
Höhe von 2.160 Euro für verheiratete Eltern und 1.080 Euro für ledige Eltern festgelegt. Dieser stellt zusätzlich zum Kinderfreibetrag den allgemeinen Betreuungs- , Erziehungs- und Ausbildungsbedarf eines Kindes steuerfrei.
Berücksichtigung finden hier alle Kinder bis zum 27. Lebensjahr.
Ist das Kind nur bei einem Elternteil gemeldet, so kann dieser den vollen Freibetrag für sich
beanspruchen.


Zusätzlich zu diesem Betreuungsfreibetrag kann ein erwerbsbedingter Betreuungsfreibetrag in Anspruch genommen werden.

Seit dem 01.01.2006 gelten hierfür folgende Neuregelung:

  • erwerbstätige Alleinerziehende und erwerbstätige Paare können für Kinder bis zum 14. Lebensjahr zwei Drittel der Betreuungskosten, jedoch maximal 4.000 Euro pro Jahr als Werbungskosten absetzen.
  • nicht erwerbstätige Alleinerziehede und Paare, bei denen ein Elternteil nicht erwerbstätig ist oder gar keine Erwerbstätigkeit vorliegt, können für ihre Kinder zwischen drei und sechs Jahren zwei Drittel der Kindergartenkosten, jedoch maximal 4.000 Euro pro Jahr steuerlich gelten machen.




Das zuständige Finanzamt prüft automatisch, ob die Steuerersparnis aus Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung höher ist als das erhaltene Kindergeld.

Für volljährige Kinder bis zum 27. Lebensjahr kann zusätzlich ein Freibetrag in Höhe von 924 Euro in Anspruch genommen werden, wenn sie sich in einer Ausbildung befinden und außerhalb des Haushalts untergebracht sind. Dieser Betrag vermindert sich entsprechend, wenn die Einkünfte des Kindes jährlich 1.848 Euro überschreiten.

 

Verwandte Themen:

Kinderfreibetrag
Steuerklasse II

 

Weiterführende Informationen zum Betreuungsfreibetrag:

Wikipedia - Kinderbetreuungskosten





 

 

 

 

 

Diese Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sollen lediglich einen Überblick schaffen.
Wir können keine Garantie dafür übernehmen, dass diese Ausführungen immer auf dem aktuellen Stand sind.
Foto: pixelquelle.de

Stand: Okt 2006



Impressum/Disclaimer | Nutzungsbedingungen | Datenschutzhinweise