Allein-Erziehend.net / Allein mit Kind / Alleinerziehend

Portal Forum Leitfaden Ratgeber Kontakte Chat

Darlehen bei besonderem Bedarf




Sollte ein Leistungsempfänger durch Verlust, Beschädigung, Diebstahl oder dringend notwendiger Wartung einer Sache in eine Notsituation geraten, kann eine Sachleistung oder Geldleistung als Darlehen gewährt werden.
Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt durch Aufrechnung, maximal 10% der monatlichen Regelleistung der gesamten Bedarfsgemeinschaft werden abgezogen und weniger ausgezahlt.



Weitere Informationen zum ALG II:

Leistungen für Unterkunft und Heizung
Einmalige Leistungen
Mehrbedarfszuschläge
Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung
Einkommen und Vermögen
Zuschlag für ehemalige Bezieher von Arbeitslosengeld

zurück zu ALG II - Einführung



 

 

zurück zum Index

 

 

 

 

 

 

 

Die Informationen dieser Ausführung erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sollen lediglich einen Überblick schaffen.
Wir können keine Garantie dafür übernehmen, dass diese Ausführungen immer auf dem aktuellen Stand sind.

Stand: Nov 2006

Impressum/Disclaimer | Nutzungsbedingungen | Datenschutzhinweise