Sollte ein Leistungsempfänger durch Verlust, Beschädigung, Diebstahl oder dringend notwendiger Wartung einer Sache in eine Notsituation geraten, kann eine Sachleistung oder Geldleistung als Darlehen gewährt werden.
Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt durch Aufrechnung, maximal 10% der monatlichen Regelleistung der gesamten Bedarfsgemeinschaft werden abgezogen und weniger ausgezahlt.
Weitere Informationen zum ALG II:
Leistungen für Unterkunft und Heizung
Einmalige Leistungen
Mehrbedarfszuschläge
Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung
Einkommen und Vermögen
Zuschlag für ehemalige Bezieher von Arbeitslosengeld
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Stand: Nov 2006
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