Die monatlichen Regelleistungen sind für den laufenden Unterhalt vorgesehen.
Einmalige Leistungen können seit der Einführung des ALG II nur noch für
- die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
- die Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt
- mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
beantrag werden.
Diese einmaligen Leistungen können als Geldleistungen oder Sachleistungen (Gutscheine) erteilt werden.
Auf einmalige Leistungen kann auch dann ein Anspruch bestehen wenn keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten werden, aber kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben um diesen speziellen Bedarf zu decken.
Weitere Informationen zum ALG II:
Leistungen für Unterkunft und Heizung
Mehrbedarfszuschläge
Darlehen bei besonderem Bedarf
Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung
Einkommen und Vermögen
Zuschlag für ehemalige Bezieher von Arbeitslosengeld
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Die Informationen dieser Ausführung erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sollen lediglich einen Überblick schaffen.
Wir können keine Garantie dafür übernehmen, dass diese Ausführungen immer auf dem aktuellen Stand sind.
Stand: Nov 2006
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