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Elterngeld



Elterngeld
Für alle Geburten ab dem 01.01.2007 tritt das neue Elterngeld an Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes.

Anspruchsberechtigt ist jeder Elternteil, der seine Berufstätigkeit für die Betreuung und Erziehung des Kindes unterbricht oder auf maximal 30 Stunden pro Woche reduziert.
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem bisherigen Einkommen; 67 Prozent des bisherigen Einkommens, jedoch maximal 1.800 Euro monatlich.
Einen Sockelbetrag von 300 Euro monatlich erhält jeder betreuende Elternteil, auch wenn vor der Geburt keiner oder nur geringer Erwerbstätigkeit nachgegangen wurde.



Die Eltern können frei entscheiden wer die Betreuung des Kindes übernimmt, allerdings kann ein Elternteil nur maximal 12 Monate Elterngeld beziehen. Die Gesamtbezugsdauer kann auf 14 Monate ausgeweitet werden, wenn auch der andere Elternteil seine Berufstätigkeit für mindestens zwei Monate unterbricht bzw. einschränkt. Es können auch beide Elternteile gleichzeitig Elterngeld beziehen, dann verkürzt sich der Bezugszeitraum auf sieben Monate. Der Bezugszeitraum kann aber auch auf 24 bzw. 28 Monate erweitert werden, dann halbiert sich der monatliche Betrag des Elterngeldes und wird gleich auf alle Monate verteilt.
Sollte es dem anderen Partner durch Krankheit oder Behinderung nicht möglich sein die Partnermonate in Anspruch zu nehmen, erhält der betreuende Elternteil die vollen 14 Monate Elterngeld.
Getrennt lebende Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht können das Elterngeld ebenso beanspruchen. Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht haben Anspruch auf volle 14 Monate Elterngeld, hier muß der andere Elternteil seine Berufstätigkeit nicht unterbrechen.

Das Elterngeld wird bis zu einem Betrag von 300 Euro nicht auf Sozialleistungen angerechnet, es kann also zusätzlich zu ALG II oder anderen Sozialleistungen bezogen werden.

Für Familien mit mehreren Kindern gibt es einen zusätzlichen Bonus von 10 Prozent des Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro pro Monat. Voraussetzung dafür ist, daß mindestens ein weiteres Geschwisterkind unter drei Jahren im Haushalt lebt, bei mehreren Geschwistern genügt es wenn zwei Kinder das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

 

Verwandte Themen:
Sorgerecht

 

Weiterführende Informationen zum Elterngeld:
Elterngeld.net
Elterngeldrechner



 

 

 

 

 

Diese Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sollen lediglich einen Überblick schaffen.
Wir können keine Garantie dafür übernehmen, dass diese Ausführungen immer auf dem aktuellen Stand sind.
Foto: pixelquelle.de

Stand: Nov 2006



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