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Als Existenzminimum bezeichnet man die Möglichkeit der Beschaffung aller Mittel, die zum physischen Überleben notwendig sind. Dies sind vor allem Nahrung, Wohnung, Kleidung und medizinische Versorgung.
Das Existenzminimum ist ein statistisch ermittelter Wert, der für die Höhe der Grundsicherung für Arbeitslose und der Hilfe zu Lebensunterhalt maßgebend ist. Das bedeutet, daß die Höhe dieser Sozialleistungen nicht nach dem Warenkorb festgesetzt wird, sondern nach statistischen Befragungen über die tatsächlichen Ausgaben.
Das pfändungsfreie Existenzminimum
liegt derzeit für eine alleinstehende Person bei 989,99 Euro netto pro Monat.
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