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Die Geburtsurkunde ist eine amtliche Bescheinigung über die Geburt eines Kindes.
Sie enthält die Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort, sowie die Namen der Eltern. Bei einem adoptierten Kind sind nur die Namen der Adoptiveltern aufgeführt, die leiblichen Eltern erscheinen nur in einer Abstammungsurkunde.
Um die Geburtsurkunde für ein Neugeborenes austellen zu lassen, ist eine Geburtsbescheinigung der Entbindungsklinik (bei Hausgeburten Ausstellung durch die Hebamme) erforderlich. Zuständig für die Ausstellung ist das Standesamt im Geburtsort des Kindes.
Diese Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sollen lediglich einen Überblick schaffen.
Wir können keine Garantie dafür übernehmen, dass diese Ausführungen immer auf dem aktuellen Stand sind.
Stand: Mai 2006
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