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Kinderreisepass



Kinderreisepass
Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass der bisherigen Kinderausweis.
Herkömmliche Kinderausweise, die vor diesem Datum ausgestellt wurden, behalten
aber trotzdem ihre reguläre Gültigkeit.

Zur Einreise in bestimmte ausländische Länder ist aber für Kinder unter 16 Jahren
die Vorlage eines Kinderreisepasses erforderlich, da dieser im Gegensatz zu herkömmlichen
Kinderausweis maschinenlesbar ist.
Andere Länder erkennen den Kinderreispass widerum nicht an, es empfiehlt sich daher,
rechtzeitig vor Reisenantritt zu prüfen, welche Einreisebestimmungen im Zielland gelten.

Ein Kinderreisepass wird mit Lichtbild ausgestellt und ist in der Regel bis zum 10. Lebensjahr gültig,
für Kinder über 10 Jahren wird der Kinderreisepass mit einer Gültigkeit bis zum 16. Lebensjahr ausgestellt,
dieser muß auch selbst vom Kind unterschrieben werden.
Kinder, die das 16. Lebensjahr überschritten haben, bekommen einen Reisepass.





Zur Beantragung eines Kinderreisepasses sind folgende Unterlagen notwendig:

  • wenn vorhanden, den alten Kinderausweis oder Kinderreisepass
  • ein aktuelles Lichtbild gemäß der Fotomustertafel
  • Geburtsurkunde
  • Ausweise und Zustimmung der Erziehungsberechtigten
  • bei Elternteilen mit alleinigem Sorgerecht ein Sorgerechtsnachweis




Die Gebühren für die Ausstellung eines Kinderreisepasses belaufen sich in der Regel auf 13,- €.

 

 

Weiterführende Informationen zum Kinderreisepass:

www.bundesdruckerei.de
www.auswaertiges-amt.de





 

 

 

 

 

Diese Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sollen lediglich einen Überblick schaffen.
Wir können keine Garantie dafür übernehmen, dass diese Ausführungen immer auf dem aktuellen Stand sind.

Stand: Jan 2007


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