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Sorgebescheinigung (Negativbescheinigung)




Mit einer Sorgebescheinigung kann ein Elternteil nachweisen, daß er die alleinige elterliche Sorge für ein Kind hat und somit die alleinige gesetzliche Vertretung übernehmen darf.
Eine Sorgebescheinigung wird vom zuständigen Jugendamt ausgestellt. In der Regel ist diese Bescheinigung kostenlos.

Die Vorlage eine Sorgebescheinigung kann Angelegenheiten, die von erheblicher Bedeutung sind und bei gemeinsamer elterlicher Sorge die Zustimmung beider Elternteile erfordern, verlangt werden. Dazu gehört unter anderem die Eröffnung von Bankkonten oder Anmeldungen in Schule oder Kindergarten.

 

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Stand: Dez 2006

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