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Sorgerechtserklärung

Diskussionen und Hilfestellung zu diesem Thema finden Sie im Forum Sorgerecht, Unterhalt und Umgang




Sorgerechtserklärung
Damit unverheiratete Eltern die gemeinsame Sorge ausüben können, ist eine Sorgerechtserklärung notwendig.

Sind die Eltern bei Geburt des Kindes nicht verheiratet, erhält automatisch die Mutter das alleinige Sorgerecht.
Die Sorgerechtserklärung kann bereits vor der Geburt beim Jugendamt oder einem Notar abgegeben werden, Voraussetzung ist eine bereits erfolgte Vaterschaftsanerkennung.

Die Zustimmung der Mutter ist unbedingt notwendig.
Ohne die Zustimmung kann der Vater kein gemeinsames Sorgerecht mit der Mutter erhalten, auch auf dem Gerichtsweg gibt es keine Möglichkeiten dazu.

Eine Rücknahme dieser Sorgerechtserklärung bzw. eine Änderung der gemeinsamen elterlichen Sorge ist - wie in einem Scheidungsverfahren - nur über eine familiengerichtliche Entscheidung möglich und muss dem Wohl des Kindes dienen.

 

 

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Diese Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sollen lediglich einen Überblick schaffen.
Wir können keine Garantie dafür übernehmen, dass diese Ausführungen immer auf dem aktuellen Stand sind.

Stand: Mai 2006

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