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Damit unverheiratete Eltern die gemeinsame Sorge ausüben können,
ist eine Sorgerechtserklärung notwendig.
Sind die Eltern bei Geburt des Kindes
nicht verheiratet, erhält automatisch die Mutter das alleinige Sorgerecht.
Die Sorgerechtserklärung kann bereits vor der Geburt beim Jugendamt oder
einem Notar abgegeben werden, Voraussetzung ist eine bereits erfolgte Vaterschaftsanerkennung.
Die Zustimmung der Mutter ist unbedingt notwendig.
Ohne die Zustimmung kann der Vater kein gemeinsames Sorgerecht mit der Mutter erhalten,
auch auf dem Gerichtsweg gibt es keine Möglichkeiten dazu.
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