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Versorgungsausgleich



Versorgungsausgleich
Wenn ein Ehepartner während der Ehe nicht oder nur teilweise erwerbstätig ist,
um etwa den Haushalt zu führen oder gemeinsame Kinder zu betreuen,
kann er keine oder nur geringe Ansprüche auf Alters- oder Invadilitätsversorgung erwerben.
Deshalb nimmt das Familiengericht den Versorgungsausgleich bei Scheidung der Ehe vor,
um beide Ehepartner gleichzustellen.
Der Versorgungsausgleich kann auch dann stattfinden wenn beide Ehepartner
erwerbstätig waren, aber ein Ehepartner deutlich mehr verdient hat als der andere.

Um den Versorgungsausgleich zu ermitteln werden die Rentensanprüche der Eheleut verglichen. Der Ehepartner mit dem geringeren Anspruch erhält die Hälfte des Differenzbetrags, dem anderen Ehepartner wird im Gegenzug der hälftige Differenzbetrag abgezogen. Als Ehezeit zur Berechnungsgrundlage beim Versorgungsausgleich zählt der erste des Monats in dem die Ehe geschlossen wurde, bis zum letzten des Monats, der der Zustellung dem Scheidungsantrag vorausgeht.
Der Versorgungsausgleich kann als öffentlich-rechtlicher oder als schuldrechtlicher Versorgungsausgleich erfolgen.
Beim öffentlich-rechtlichen Ausgleich werden dem berechtigten Ehegatten entweder die zusätzlichen Anrechte (hälftiger Differenzbetrag) in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben oder die Teilung findet unmittelbar beim Versorgungsträger statt.

Beim schuldrechtlichen Versorgungsausgleich steht dem Partner mit der geringeren Versorgung ein Anspruch auf monatliche Auszahlung des hälftigen Differenzbetrages. Dieser kann aber erst geltend gemacht werden, wenn Rente bezogen wird und der berechtigte Ehegatte Rentner ist, das 65. Lebensjahr vollendet hat oder durch Krankheit keiner Erwerbstätigkeit mehr folgen kann.

Der Versorgungsausgleich kann durch eine notariell durchgeführten Ehevertrag ausgeschlossen werden.

 

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Diese Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sollen lediglich einen
Überblick schaffen. Im Einzelfall lassen Sie sich bitte von einem Anwalt beraten. Wir
können keine Garantie dafür übernehmen, dass diese Ausführungen immer auf dem aktuellen Stand sind.
Foto: pixelquelle.de

Stand: Okt. 2006

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