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Zugewinnausgleich



Zugewinnausgleich
Wird über einen Ehevertrag nichts anderes vereinbart, leben die Eheleute während der Dauer ihrer Ehe in einer Zugewinngemeinschaft. Der Zugewinn wird in § 1373 BGB als "der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt" definiert.
Kommt es zur Scheidung, wird eine "Vorher/Nachherbetrachtung" angestellt. Das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung wird mit dem Vermögen bei der Eheschließung verglichen. Stichtag für das Anfangsvermögen ist der Tag der standesamtlichen Eheschließung, Stichtag für das Endvermögen ist der Tag an welchem dem einen Ehegatten der Scheidungsantrag per Gericht zugestellt wird.
Durch diesen Vergleich wird festgestellt, welches Vermögen jeder Ehegatte im Laufe der Ehe dazu gewonnen hat (= Zugewinn).

Die Berechnung des Zugewinns läuft wie folgt:

Endvermögen - Schulden und Verbindlichkeiten - Anfangsvermögen = Zugewinn

Der Ehegatte, der den höheren Zugewinn hat, muß nun den anderen Ehegatten ausgleichen indem er die Hälfte seines Überschusses an den anderen abgibt. Somit wird das Vermögen, das während der Ehe erwirtschaftet wurde, beiden zu gleichen Teilen zugerechnet.

Sollte nicht klar sein welches Anfangsvermögen ein Ehepartner hatte, wird per Gesetz vermutet, daß das Endvermögen der Zugewinn ist, das Anfangsvermögen wird also mit 0 € angesetzt. Diese Vermutung zu widerlegen kann sehr schwierig werden, deshalb empfiehlt sich bei Eheschließung das Anfangsvermögen eines jeden Ehepartners genau festzustellen.

Erbschaften und Schenkungen fallen nicht unter den Zugewinn. Sollte ein Ehepartner während der Ehe geerbt haben oder hat eine Schenkung erhalten, so wird diese zum Anfangsvermögen addiert und neutralisiert sich im Bezug auf den Zugewinn.

 

Verwandte Themen:
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Scheidung
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Versorgungsausgleich

 

Weiterführende Informationen zum Zugewinnausgleich:
Internetratgeber - Recht



 

 

 

 

 

Diese Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sollen lediglich einen Überblick schaffen.
Wir können keine Garantie dafür übernehmen, dass diese Ausführungen immer auf dem aktuellen Stand sind.
Foto: pixelquelle.de

Stand: Mai 2006

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