Sollte nicht klar sein welches Anfangsvermögen ein Ehepartner hatte, wird per Gesetz vermutet, daß das Endvermögen der Zugewinn ist, das Anfangsvermögen wird also mit 0 € angesetzt. Diese Vermutung zu widerlegen kann sehr schwierig werden, deshalb empfiehlt sich bei Eheschließung das Anfangsvermögen eines jeden Ehepartners genau festzustellen.
Erbschaften und Schenkungen fallen nicht unter den Zugewinn. Sollte ein Ehepartner während der Ehe geerbt haben oder hat eine Schenkung erhalten, so wird diese zum Anfangsvermögen addiert und neutralisiert sich im Bezug auf den Zugewinn.
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Weiterführende Informationen zum Zugewinnausgleich:
Internetratgeber - Recht
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Stand: Mai 2006
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