Um das Baby oder Kleinkind nicht zu überfordern, sollte der Umgang schrittweise aufgebaut und ausgeweitet werden. So empfiehlt es sich, den Umgang in der ersten Zeit in der gewohnten Umgebung stattfinden zu lassen. Der umgangsberechtigte Elternteil sollte das Kind mehrmals wöchentlich in der Wohnung des betreuenden Elternteils besuchen, dort mit dem Kind spielen und es versorgen.
Der umgangsberechtigte Elternteil hat so auch jederzeit die Möglichkeit, beim betreuenden Elternteil nachzufragen, sollte etwas im Umgang mit dem Kind unklar sein.
Nach einiger Zeit kann der Umgang dann auch außerhalb der Wohnung und ohne den betreuenden Elternteil stattfinden. Der umgangsberechtigte Elternteil kann das Kind beispielsweise für einen Spaziergang abholen oder mit etwas älteren Kindern einen Spielplatzbesuch planen. Dies sollte auch mehrmals wöchentlich stattfinden.
Wann jeweils der Zeitpunkt gekommen ist den Umgang auszuweiten, ist eine ganz individuelle Entscheidung.
Diese Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sollen lediglich einen Überblick schaffen.
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