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Umgangsrecht bei Babys und Kleinkindern

Diskussionen und Hilfestellung zu diesem Thema finden Sie im Forum Sorgerecht, Unterhalt und Umgang



Steuerklasse2

Es ist nicht gesetzlich festgeschrieben, in welchem Umfang der Umgang zwischen einem Kind und den Umgangsberechtigten stattfinden soll.

Deshalb stellt sich oft die Frage, wie die Umgangszeiten geregelt werden sollen. Im Vordergrund dieser Überlegungen sollte stets das Kindeswohl beachtet werden.

Bei Babys und Kleinkindern wird generell ein häufiger und kürzerer Umgang empfohlen.
Bei älteren Kindern ist die gängige Praxis, dass sie jedes zweite Wochenende beim anderen Elternteil verbringen. Für ein Baby bzw. Kleinkind wären diese Abstände zwischen den Umgangszeiten zu groß, es wird dann umso schwerer für das Kind, auch zum anderen Elternteil eine Bindung aufzubauen.

 

 


Um das Baby oder Kleinkind nicht zu überfordern, sollte der Umgang schrittweise aufgebaut und ausgeweitet werden. So empfiehlt es sich, den Umgang in der ersten Zeit in der gewohnten Umgebung stattfinden zu lassen. Der umgangsberechtigte Elternteil sollte das Kind mehrmals wöchentlich in der Wohnung des betreuenden Elternteils besuchen, dort mit dem Kind spielen und es versorgen.
Der umgangsberechtigte Elternteil hat so auch jederzeit die Möglichkeit, beim betreuenden Elternteil nachzufragen, sollte etwas im Umgang mit dem Kind unklar sein.

Nach einiger Zeit kann der Umgang dann auch außerhalb der Wohnung und ohne den betreuenden Elternteil stattfinden. Der umgangsberechtigte Elternteil kann das Kind beispielsweise für einen Spaziergang abholen oder mit etwas älteren Kindern einen Spielplatzbesuch planen. Dies sollte auch mehrmals wöchentlich stattfinden.

Wann jeweils der Zeitpunkt gekommen ist den Umgang auszuweiten, ist eine ganz individuelle Entscheidung.

 

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Diese Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sollen lediglich einen Überblick schaffen.
Wir können keine Garantie dafür übernehmen, dass diese Ausführungen immer auf dem aktuellen Stand sind.
Foto: Aboutpixel.de

Stand: Dez 2008


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