Es ist nicht gesetzlich festgeschrieben, in welchem Umfang der Umgang zwischen einem Kind und den Umgangsberechtigten stattfinden soll.
Deshalb stellt sich oft die Frage, wie die Umgangszeiten geregelt werden sollen. Im Vordergrund dieser Überlegungen sollte stets das Kindeswohl beachtet werden.
Bei Babys und Kleinkindern wird generell ein häufiger und kürzerer Umgang empfohlen.
Bei älteren Kindern ist die gängige Praxis, dass sie jedes zweite Wochenende beim anderen Elternteil verbringen. Für ein Baby bzw. Kleinkind wären diese Abstände zwischen den Umgangszeiten zu groß, es wird dann umso schwerer für das Kind, auch zum anderen Elternteil eine Bindung aufzubauen.