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Definition Alleinerziehend



Steuerklasse2
Als "alleinerziehend" bezeichnet man Elternteile, die die tägliche Verantwortung für die Erziehung und Betreuung der Kinder, sowie für den Lebensunterhalt überwiegend alleine tragen. Dabei ist es unerheblich ob der Elternteil ledig, geschieden, getrenntlebend oder verwitwet ist, auch ist unerheblich ob der Elternteil in einer neuen Partnerschaft lebt, egal ob im selben Haushalt oder räumlich getrennt.
Alleinerziehende werden auch häufig als "Ein-Eltern-Familie" bezeichnet.
Da mit dem Begriff alleinerziehend sowohl alleinstehende Elternteile als auch Elternteile in neuer Partnerschaft bezeichnet werden, wird für alleinstehende Alleinerziehende auch oft die Bezeichnung "Single mit Kind" verwendet.

Im Jahre 2003 hat das statistische Bundesamt ermittelt, daß jedes siebte minderjährige Kind in Deutschland bei einem alleinerziehenden Elternteil aufwächst. Im Vergleich zu 1996 ist diese Zahl (trotz rückläufiger Geburtenrat) um 3 % angestiegen. Über 40% dieser Kinder wachsen aufgrund der Scheidung der Eltern in dieser Lebensform auf.
Aufgrund der steigenden Scheidungsrate ist die allgemeine Tendenz steigend.

Überwiegend sind es Frauen, die ihre Kinder als alleinerziehender Elternteil versorgen. Nur etwa 15% aller Alleinerziehenden sind Männer.


 

 





 

 

 

 

 

Diese Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sollen lediglich einen Überblick schaffen.
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Foto: Aboutpixel.de

Stand: Okt. 2005


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