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Gismo20O8 Männlich

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1

Sonntag, 8. März 2009, 20:59

Steuerklasse bei Alleinerziehenden???

Hallo zusammen...

Ich bin ab 1. April alleinerziehend. Ich lebe getrennt, bin aber noch nicht geschieden.

Durch die Trennung bin ich von Lohnsteuerklasse 3 auf 1 gestuft worden.

Jetzt ist mir zu Ohren gekommen, das ich als Alleinerziehender Lohnsteuerklasse 2 bekommen müßte.

Meine Frage: Stimmt das??? Hängt das damit zusammen ob ich noch verheiratet bin oder nicht???

Bringt Klasse 2 überhaupt was???

Wenn irgend jemand was dazu weiß....immer her damit....;-)

Bin für jede Info dankbar

Euer Gismo

rabe Weiblich

im Klärungswahn

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2

Sonntag, 8. März 2009, 21:04

Wenn Du getrennt lebst und das Kind/ die Kinder (sorry, hab das nicht verfolgt) bei Dir lebt, kannst du die Lohnsteuerklasse zwei eintragen lassen.

Vorteile gibt es bei den Abgaben für Kirchensteuer und Solizuschlag.

LG rabe
Schau nicht auf das, was Du nicht erreicht hast, sondern werde Dir bewusst, WAS Du bereits geschafft hast



Jo-Jo Weiblich

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3

Sonntag, 8. März 2009, 21:05

Hallo Gismo,

also ich selbst habe Lohnsteuerklasse 2, bin aber auch schon geschieden. Hab folgendes dazu gefunden:

Lohnsteuerklasse II (2)
Die Steuerklasse II gilt für Alleinerziehende, bei denen die Voraussetzungen der Steuerklasse I vorliegen und die Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben.
Für Verwitwete mit mindestens einem Kind gilt diese Steuerklasse ab Beginn des Monats, der auf den Sterbe-Monat des Ehegatten folgt.

Auf alle Fälle darfst du mit niemandem zusammen wohnen, egal ob Partner, Freund, Schwester, Bruder, also jemand der eigenes Einkommen hat. Wie allerdings die Vorraussetzungen für Lohnsteuerklasse 2 mittlerweile sind, das erfragst du am besten mal im Bürgerbüro, die können dir darüber Auskunft geben und nehmen dann auch die Änderung auf deiner Lohnsteuerkarte vor.

LG, Josy

Gismo20O8 Männlich

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4

Sonntag, 8. März 2009, 21:06

also hat das nix damit zu tun ob ich verheiratet bin oder nicht???

Hope76 Weiblich

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5

Sonntag, 8. März 2009, 21:06

Die Steuerklasse 2 kriegst Du als AE...Bei verheirateten gibts ja nur IV/IV oder III/V. Wenn man Dich nach der Trennung auf I gestuft hatte (Single) sollte Dir eigentlich schon II zustehen. Bringt aber im Vergleich zu I meiner meinung nach nicht allzu viel...leider...

Jo-Jo Weiblich

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6

Sonntag, 8. März 2009, 21:07

An sich hat das nix damit zu tun, ob du noch verheiratet bist. Ich hab mir die Steuerklasse direkt bei der Trennung eintragen lassen.

Laila Weiblich

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7

Sonntag, 8. März 2009, 21:11

Hallo Gismo,

die Steuerklasse II kannst Du Dir dann ab 01. April eintragen lassen, auch wenn ihr noch verheiratet seid.

Steuerklasse I

Die Steuerklasse I gilt für folgende Arbeitnehmer:

[list=1]
  • Ledige,
  • Geschiedene,
  • Verheiratete, die aber von ihrem unbeschränkt steuerpflichtigen im Inland lebenden Ehegatten dauernd getrennt leben, oder für verheiratete Arbeitnehmer, deren Ehegatte im Ausland wohnt,
  • beschränkt Einkommensteuerpflichtige (§ 39d EStG).
    Verwitwete Arbeitnehmer gehören für das Jahr 2008 dann in die Steuerklasse I, wenn der Ehegatte vor dem 1. Januar 2007 (allgemein: wenn der Ehegatte in dem zweiten oder einem früheren Jahr vor dem jeweiligen Steuerjahr) verstorben ist.

    Steuerklasse II

    Die Steuerklasse II gilt für die zu Steuerklasse I genannten Arbeitnehmer, wenn bei ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) abgezogen werden darf. Das ist dann der Fall, wenn zu Ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das Sie einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhalten und keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person führen.
[/list]
LG Laila

finegirl Weiblich

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8

Sonntag, 8. März 2009, 21:11

Wenn du Steuerklasse 2 haben willst musst du versichern, dass du alleine mit deinem Kind/Kindern (unter 18) lebst. Ob das was mit verheiratet oder nicht zu tun hat weiß ich nicht, ich glaub nicht. Das sagen sie dir beim Antrag.

Es macht ein paar euro aus, die du aber bei Beibehalten der I durch die Steuererklärung wieder bekommst. Also entweder einmal im Jahr oder monatlich, hängt von dir ab.

LG
Finegirl
Hoffnung ist wie der Zucker im Tee. Auch wenn sie klein ist versüßt sie alles.

Gismo20O8 Männlich

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Sonntag, 8. März 2009, 21:14

WOW!!!

Vielen dank für die schnelle Unterstützung!!! :-)

Volleybap Männlich

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10

Montag, 9. März 2009, 11:22

Steuerklasse III steht Dir nur zu in einer Ehe. Im Steuerjahr nach der Trennung (nicht Scheidung) verfällt der Anspruch. Hast Du Dich also im November 2008 getrennt, musst Du die Änderung zum 1.1. 2010 beantragen.

Bist Du zeitlich noch nicht verpflichtet, eine andere Steuerklasse zu beantragen, solltest Du das auch nicht tun. Mit Steuerklasse III fährst Du erheblich besser.

Berechtigt für Steuerklasse II bist Du, wenn mindestens ein Kind bei Dir gemeldet ist.
Liebe Grüße


Bap


Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

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11

Montag, 9. März 2009, 11:44

Hi,

du fragst, ob das was bringt ... nunja bei mir macht das so um die 50 Mücken Netto mehr aus.

Guck mal im www nach einem Brutto-Netto-Rechner ...

Gruß
babbedeckel
Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)

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