Den kannst du auf dem zuständigen Wohnungsamt bzw bei deiner Gemeinde/Stadt beantragen.
Beantragen kannst du ihn, wenn dein Einkommen (Kindergeld zählt nicht dazu) unter einer gewissen Grenze liegt. Die jährliche Einkommensgrenze in NRW liegt für 2 Personen (also du und deine Tochter) glaub ich bei 22.600 Euro. Eine Überschreitung von bis zu 5% dieser Einkommensgrenze ist zulässig, d.h. du bekommst trotzdem einen WBS.
Die Wohnung muss auch noch eine bestimmte Größe haben, aber die weiß ich grade nicht