Ja - aber ein guter Anwalt rät einem immer sich das schriftlich geben zu lassen... das steht schon in blöden , kruzen Steuerratgebern....
Eventuell wäre es hier ne Möglichkeit den Anwalt der dir geraten hat , zu unterschreiben ohne was schriftliches zu haben, haftbar zu machen.....??Versuchen würde ich es.
Allerdings bist Du als Hartz 4 Empfänger ja so gut wie unpfändbar...... Also viel kann da nicht kommen. Ratenzahlung würde ich versuchen....ev. auch Stundung mit dem Hinweis selber zahlungsunfäig zu sein..
Auf jeden fall würde ich umgehend den netten Anwalt , der dir geraten hat zu unterschreiben nach Hinterlegung des Geldes , konsultieren !
Sicher ist sowa nämlich nicht , wie man sieht.... Soll er sich doch damit herumschlagen...... Ist ne Folgesache seiner Ratschläge.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Laetitia« (15. März 2009, 14:01)