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Mela Weiblich

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1

Freitag, 20. März 2009, 08:16

Pendlerpauschale gilt wieder vollständig

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2008 die ab 2007 eingeführte Neuregelung zur Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärte, hat der Bundestag gestern beschlossen die alte Regelung zur Pendlerpauschale rückwirkend zum 1. Januar 2007 wieder herzustellen.
Damit können Arbeitnehmer ihre Fahrtkosten wieder bereits ab dem ersten Kilometer mit 30 Cent je Kilometer bei ihrer Steuererklärung geltend machen.
Die Neuregelung der Pendlerpauschale hatte die Absetzbarkeit der Fahrtkosten erst am dem 21. Entfernungskilometer möglich gemacht.

Der Bundesrat muss hier noch zustimmen.

Übrigens: ein Verkehrsunfall auf dem Arbeitsweg kann auch steuerlich geltend gemacht werden, sofern kein anderer (Versicherung, Arbeitsgeber, Unfallgegner...) für die Kosten aufkommt.


Wer mit Dreck wirft, verliert an Boden!


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tanimami73 (20.03.2009)

druide Männlich

Nicht der Zweifel macht wahnsinnig, sondern die Gewissheit. (F.Nietzsche)

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2

Freitag, 20. März 2009, 18:30

...und ich seh noch uns Angela, nachdem sie vom BVG ne Klatsche gekriegt hat, im Fernsehen und dreist behaupten, daß sie sich freut...bla bla.... Konjunkturpaket...bla bla... die Pendler könnten die gesamte Wegstrecke wieder geltend machen. :lgh :lgh :lgh
Das ein paar Tage nach dem Urteil im Dezember, nachdem sie uns vorher gesetzeswiedrig beschnitten hat. HAHAHA!

Sowas ist nicht nur dreist und unverschämt, sondern..... :devil:


Ach was rege ich mich auf: Jedes Volk bekommt die Regierung die es verdient :strahlen

Volker
Zu sagen "Hier herrscht Freiheit" ist immer ein Irrtum oder auch eine Lüge:
Freiheit herrscht nicht. >Erich Fried<

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