UV und Pfändung bei KV - Wie Verrechnet ????
Hallo,
ich bin eine 2fache Mutter und bin gerade getrenntleben.
Mein erstes Kind, Hendrik ist von einem anderem KV. Dieser hat sich immer vor den Unterhaltszahlungen gedrückt und konnte, wegen seinem andauernen Untertauchen und Stellenwechseln nur selten gepfändet werden. Nun erhalte ich wieder UV 117 Euro mtl. Habe am Freitag ein Schreiben von meinem Anwalt erhalten, das nun in zwei Monaten jweils ein Betrag i.H.v. 139 Euro gepfändet wurde, was aber nach Abzug von Gerichtskosten, Gerichtsvollzieher usw nur am Ende ein Endbetrag von 156 Euro war.
Meine Frage ist, wie wird es nun beim UV berechnet ? Werden da die mtl 139 Euro oder die Gesamtsumme der zwei Monate von insgesam 156 Euro angerechnet ? Werden die Gerichts usw Kosten auch berücksichtig?
Kann man da nicht Gerichtskostenbeihilfe beantragen und die Kosten auf den KV abwälzen ?
Die UVK ist direkt von meinem Anwalt ( auf meinen Wunsch hin ) direkt davon informiert worden.
Kann mir da jemand helfen ?????
Lg Nicole