muss der erzeuger seine zustimmung geben?
was, wenn er es nicht tun würde?
1. ja, müßte er. Weil er mit einer Adoption nicht nur alle Pflichten abtritt ( Unterhalt z.B.), sondern auch alle Rechte ( Umgang). Sprich: er hätte selbst wenn er plötzlcih den Wunsch hätte nie wieder das Recht, euer Kind zu sehen.
2. dann kann dein Mann das Kind nicht adoptieren. Zwingen kannst du den Vater des Kindes nicht.
Was ihr dafür machen müßt weiß ich allerdings nicht, ich würde im Zweifel mal beim JA anfragen.