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Blinky Weiblich

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Mittwoch, 17. März 2010, 12:31

Trennung einreichen????

Mich würde momentan sehr interessieren ob ich das Trennungsjahr einreichen soll/muss.....klar möchte ich das natürlich möglichst viel "Geld" sag ich jetzt mal für mich und meinen Sohn dabei rausspringt, wenn das 2te Kind dann im Juli kommt muss mein Mann ja auch weniger Steuern zahlen das heist ihm bleibt mehr Geld bzw klar muss er ja dann auch Unterhalt für das 2te Kind zahlen, wie ist das wenn ich das Trennungsjahr einreiche wird er dann von der Lohngruppe runtergesetzt oder würde für mich dann auch mehr bei rausspringen wenn wir das ganze so belassen???

Ich weis noch nicht wie es ist ob er Unterhalt zahlen würde oder nicht das haben wir noch nicht besprochen....aber ich muss ja eh angeben das er jetzt wo anders wohnt und wir uns getrennt haben.



Habt ihr da evtl noch Hilfe was ihr mir raten könntet???



LG Sabrina

casha Weiblich

entspannt

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Mittwoch, 17. März 2010, 12:39

hallo,

wie meinst du das, daß "möglichst viel geld dabei rausspringt"????

dein mann bzw. vater deiner kinder MUSS unterhalt zahlen, für die kinder auf jeden fall. allerdings ist das geregelt und du kannst nicht einen betrag x ansetzen, den du von ihm forderst.

es ist auch so, daß er für dich betreuungsunterhalt zahlen muss, solange die kinder/ das kind noch keine 3jahre alt ist.

:hae: sorry, aber mir kommt dein post ein bisserl so vor, als ob du geld aus einer trennung schlagen wolltest. ist es für dich noch dazu schwanger denn so ne "lapalie", dich von deinem mann zu trennen?? dann biste aber ne ganz toughe!

lg casha
sag den problemen ich komme nach dem frühstück, sie brauchen aber nicht warten. echt nicht! :dribbel

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Blinky Weiblich

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Mittwoch, 17. März 2010, 14:11

Hallo Casha,

nein natürlich war das ganze nicht so gemeint wie es vielleicht aufgefasst wurde, vielleicht hab ich mich nur undeutlich ausgedrückt???

Klar momentan hab ich eine Wut im Bauch weil er uns so verarscht hat, ich seh wie er sich um sein Kind kümmert (wird im Mai 5 ) nämlich sogut wie garnicht und das hat er auch hier schon kaum gemacht.

Sicher habe ich Angst vor der Zukunft und ich weis das ich mein Leben komplett umkrämpeln muss,vielleicht hab ich auch einfach nur Angst das er leben wird wie Gott in Frankreich und wir müssen hier dann jeden Cent zweimal umdrehen.

Er hat es mit sicherheit auch nicht einfach......naja ich bin selbst ein Scheidungskind und musste das ganze auch schon am eigenem Leibe mitmachen und hab gemerkt wie sich mein Vater nen Dreck um uns gekümmert hat.

Also sry wenn das falsch rüber kam.



LG Sabrina

vatertochterduo Männlich

AE-Macho der Warm duscht

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4

Mittwoch, 17. März 2010, 14:47

Um die Frage zu beantworten.
Trennungsjahr muss man nicht einreichen.
Wenn er auszieht dann beginnt es bzw. wenn ihr im gemeinsamen Haushalt getrennt wirtschaftet.
Nach eine Jahr kann dann Scheidung eingereicht werden.
Wenn man sein Ziel nicht kennt , ist kein Weg der richtige.

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5

Mittwoch, 17. März 2010, 15:06

Hallo Sabrina,

wir haben die Scheidung eingereicht, als wir erst drei Monate räumlich getrennt waren. Die Scheidung kann dann zwar erst nach dem Trennungsjahr stattfinden, es hat aber den Vorteil, dass du dann schon einmal die ganzen Unterlagen zusammen suchen kannst (Versorgungsausgleich) etc. und man dann auch ziemlich zügig einen Termin bei Gericht bekommt.

In deinem Fall sehe ich allerdings den Nachteil "deiner Wut im Bauch". Wir hatten vorher alles besprochen und geklärt, es gab keine Animositäten zwischen uns, und dadurch konnten wir den Streitwert so gering wie möglich halten. Letzendlich muss es einer bezahlen, und je teurer euch die Scheidung kommt, desto weniger Geld hat er dann im Zweifel für euch und sich. Warte doch lieber noch ein Weilchen ab, und dann könnt ihr einen Plan machen, wer was bekommt (Haus, Möbel, Auto etc.) und wie was geregelt wird. Von den gesetzlichen Vorgaben bzgl. Unterhalt mal abgesehen.

Liebe Grüße und alles Gute

wünscht MacKayla

Mappl Weiblich

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6

Mittwoch, 17. März 2010, 15:26

ich bin schon 8 monate vor meinem auszug beim anwalt gewesen und habe mich beraten lassen
bei mir war das auch bitter nötig, da es von vornherin klar war, dass es ein rosenkrieg wird

ab meinem auszug im mai 09 jedoch konnte das trennungsjahr erst beginnen, da er alles dafür getan hat, dass wir nicht als getrennt gelten konnte, auch wenn wir schon jahre getrennt geschlafen haben

manchmal ist es, gerade wenn man weiß, es wird keine friedliche einigung geben in bezug auf unterhaltszahlungen, aufteilung der möbel, des geldes usw. nötig, zum anwalt zu gehen
geht es nur um den kindesunterhalt, dann kannst du auch zum jugendamt gehen
Ein neues Leben kann man nicht anfangen, aber täglich einen neuen Tag!

Laetitia

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7

Mittwoch, 17. März 2010, 15:45

Das Trennungsjahr kann wie schon gesagt auch in ein und derselben Wohnung stattfinden. Man muss nur getrennt wirtschaften und ncihts mehr für den anderen Miterledigen.-. Keine Wäsche, nicht kochen etc.

Es hat nicht jeder gleich das Geld auszuziehen..

fenjolino

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8

Mittwoch, 17. März 2010, 17:17

Sobald dein Mann sich ummeldet bekommt das Amt ja Bescheid.
Seine Steuerklasse 3 behält er nur noch für das Jahr der Trennung also 2010. Danach bekommt er automatisch für 2011 eine Steuerkarte mit Klasse 1.

So war das bei uns und ich denke das wird überall gleich sein.

Laetitia

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9

Mittwoch, 17. März 2010, 17:34

Das hat aber nur was mit der Steuerklasse zu tun.... Und passiert eben nur wenn Mann sich ummeldet... Absolviert man das Trennungsjahr in derselben Wohnung oder im selben Haus ( solls ja auch geben ) dann gibts keine Ummeldung und keine Automatische Änderung der Steuerklassen.... Dei muss man dann ändern lassen als Frau....

fenjolino

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10

Mittwoch, 17. März 2010, 18:07

Ich hatte sie auch so verstanden, denn sie hat ja nach dem runtersetzen der Lohngruppe gefragt und ob das gemeldet werden muss.
Ich hatte damals beim Finanzamt angerufen um nachzufragen, denn ich hatte Steuerklasse 3 und wollte nicht immense Summen zurück zahlen müssen. Da hat man mir gesagt im Jahr der Trennung darf das so beibehalten werden und erst im darauf folgenden Jahr bekommt jeder Steuerklasse 1, ob geschieden oder nicht.

Es ging doch vorallem ums Geld........

Laetitia

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11

Mittwoch, 17. März 2010, 18:14

Hatte ich da irgendwas anderes behauptet?

Automatisch läuft da aber nur was wenns ne Ummeldung gibt-- Gibts die nicht ( weil das Trennungsjahr im selben haushalt stattfindet - das Trennungsjahr kann ja durchaus über den Jahreswechsel gehen ) dann geht nichts automatisch sondern man muss es beantragen...

Auch wenn es vor dem Auszug einen Änderung der Steuerklassen geben soll muss man das beantragen...

Nix mit Automatisch..

fenjolino

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12

Mittwoch, 17. März 2010, 18:35

nein, ist schon klar, aber vorher wurde eben nicht auf die Steuerklasse eingegangen, war nichts gegen Dich.

Blinky Weiblich

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Mittwoch, 17. März 2010, 19:24

OK, da habt ihr mir schon etwas weiter geholfen, danke.

Ich muss eben die ganzen Sachen von den Ämtern ausfüllen und da brauch ich auch eine Getrenntlebenderklärung deshalb unter anderem auch die Frage ist das jetzt dann praktisch das wo ich angebe ab wann wir getrennt leben???Das heist ab dort beginnt das Trennungsjahr ist das richtig??



LG Sabrina

Laetitia

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Donnerstag, 18. März 2010, 04:35

@fenjolino: "denn sie hat ja nach dem runtersetzen der Lohngruppe gefragt"...Das hast Du geschrieben.

Nur mal zur Klarstellung: die Eingruppierung in die Lohngruppe nimmt der Arbeitgeber vor - und zwar nach Tätigkeitsfeld. Da wird nichts dran geändert wenn man sich trennt , sondern nur wenn man aufsteigt....