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turandot

Anfänger

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Themenstarter Themenstarter

1

Freitag, 28. September 2007, 13:40

ARGE EINGLIEDERUNGSVEREINBARUNG

ARGE EINGLIEDERUNGSVEREINBARUNG

Hat jemand Erfahrung damit, wie man reagieren soll, wenn man die Eingliederungsvereinbarung erhaelt? Bin alleinerziehend und erstaunt, dass ich dies jetzt schon erhalte, da mein Sohn erst 26 Monate ist?

Meli0803 Weiblich

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2

Freitag, 28. September 2007, 13:46

Bist du noch im Erziehungsjahr?

Meli0803 Weiblich

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3

Freitag, 28. September 2007, 13:54

Normaler weise so wars bei mir so lang dein Kind keine drei ist, und du noch kein Betreuungsplatz hast, fällst du unter ein bestimmten Pa.§. und da können sie groß artig nichts machen. Ich täte da nochmal nachfragen...

marion03 Weiblich

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4

Freitag, 28. September 2007, 13:55

:Hm ich habe die auch bekommen obwohl mir sdie gute Sachbearbeiterin erzählte das sie mich auf Grund der behinderung nicht vermitteln könnten ,nur in der Eingliederunsgsvereinbarung stand davon nichts drin.
Bekam dann als nächstes ein paar Tage später plötzlich Post von dem medizinischen Dienst des AA in Kiel , einen dicken Fragebogen den ich mit der krankmeldung zurück sandte und seit dem habe ich nichts mehr gehört.Bin ja krankgeschrieben auf Grund der behinderung
Liebe Grüße Marion& Kids: :wink

Leene Weiblich

Schüler

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5

Montag, 1. Oktober 2007, 13:12

Geht mir genau wie Dir. Mein Sohn ist fast genauso alt wie Deiner und mir wurde eine Maßnahme zur Wiedereingliederung angeboten. Ich habe die auch freudig unterschrieben, da ich ja nächstes Jahr Sommer wieder arbeiten möchte. Allerdings hat meine Betreuungsmöglichkeit nun selbst einen neuen Job, so daß ich keine Möglichkeit habe meinen Sohn abzugeben.
Und ehrlich gesagt bin ich im Moment auch sehr froh darüber. Auch wenn es vor dem Gesetz nicht zählt, aber wir haben in Söhnchens ersten 1,5 Jahren viel durchgemacht und ich freue mich sehr darüber endlich eine entspannte Zeit mit ihm zu verbringen. Ab Sommer habe ich einen Kindergartenplatz, da mache ich gerne alles mögliche mit. Vom Job bis zur Weiterbildung. Bis dahin genieße ich die Zeit mit meinem Sohn.

Mal Sehen was das Amt mir antwortet zur Begründung, daß ich die Maßnahme nun doch ablehnen muss, da ich keine Betreuungsmöglichkeit habe.

Lovrel

Inventar

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6

Montag, 1. Oktober 2007, 22:22

was ist denn eine Eingliederungsvereinbarung??



Die Kinderlosen sterben aus.

Trueffelchen

unregistriert

7

Dienstag, 2. Oktober 2007, 01:59

Zitat

was ist denn eine Eingliederungsvereinbarung??


Klingt mir nach einer Vereinbarung, die ein Arbeitsloser Mensch mit dem Arbeitsamt trifft, um nach langer Ruhezeit wieder in den Arbeitsmarkt integriert zu werden.

Wenn es das jedenfalls ist, dann bin ich mal gespannt, wie das demnaechst bei mir wird. Mein Betrieb hat mir ja nun wegen Insolvenz gekuendigt, ohne gueltige Adresse oder Tele-Nummer anzugeben :crazy

Na jedenfalls wurde mir da am Freitag aufm AA gesagt, wenn ich den Wisch ausfuelle, der mir mitgegeben wurde (wegen Arbeitslosengeld), solle ich bei einem Punkt "ja" ankreuzen. Bei diesem Punkt wollen die wissen, ob ich dem Arbeitsmarkt denn zur verfuegung stehe. Dadurch dass ich noch Erziehungszeit habe, tue ich das wohl (zum Glueck) nicht. Will noch etwas Zeit mit meiner Maus genießen!!!

chaosmaus Weiblich

Erleuchteter

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8

Mittwoch, 3. Oktober 2007, 02:08

Eine Eingliederungsvereinbarung beinhaltet die Pflichten des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, nach denen er alles zu tun hat, um seine Hilfebedürftigkeit zu verringern oder ganz davon wegzukommen.
Sie wird über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen, worin auch festgelegt wird, wie oft du dich bewerben mußt, usw.
Ortsabwesenheit, Krankheit..... über alles Belehrung und was passieren kann, wenn du dich nicht dran hälst.
Die Arge /d. BGA verpflichten sich, den Hilfebedürftigen zu unterstützen, z.B. Bewerbungskosten zu erstatten oder bei Arbeitsaufnahme finanzielle Hilfen.
Desweiteren individuelle Vereinbarungen wie z.B. bestimmte Arbeitszeiten, die dir möglich sind.
"Ich bin -- nur in Träumen unbesiegbar
und kein Schatten meiner selbst ..." Unheilig >Dein Clown<



Trueffelchen

unregistriert

9

Mittwoch, 3. Oktober 2007, 04:51

Gut zu wissen.

Betrifft das jetzt eigentlich nur Kranke oder hat das auch mit Alleinstehenden zu tun? Sprich, kann das auf jeden von uns zukommen?

marion03 Weiblich

Meister

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10

Mittwoch, 3. Oktober 2007, 09:53

Diese vereinbarung bekommt jeder soweit ich weiß ein Exemplar für Dich und eins bleibt bei der ARGE.
Selsbt meine Tochter die in einer Massnahme ist hat so was bekommen.
Liebe Grüße Marion& Kids: :wink

tintenfleck Männlich

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11

Mittwoch, 3. Oktober 2007, 11:10

Also ist ne Eingliederungsvereinbarung nichts anderes als ein zusätzliches Stück Papier. Einen Sinn sehe ich darin nicht. :Hm Wer nach einen neuen Job sucht wird dies auch ohne diese Vereinbarung tun! ... Da haben die Bürokraten sich wieder etwas tolles einfallen lassen.
Werbung :D


chaosmaus Weiblich

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12

Mittwoch, 3. Oktober 2007, 12:00

So ziemlich.....

Der "Sinn" war wohl, dass die ALGII- Empfänger sich in ausreichendem Maß wo auch immer bewerben und dies nachweisen müssen, sonst gibt`s Kürzungen.
Und sich nicht paar Tage ohne Abmeldung bei den Eltern 50 km entfernt in den Garten legen und sonnen..... :strahlen :kicher :brille

Na jedenfalls hat die Arge / BGA lt. diesem Papier kaum Pflichten, außer dein Verhalten zu überprüfen und diese finanzielle Seite.
Das finde ich bißchen enttäuschend.
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Trueffelchen

unregistriert

13

Mittwoch, 3. Oktober 2007, 23:27

Ich finde das nicht enttaeuschend, da ich nicht sehe, was der Staat allgemein großartig tut fuer die kleinen Leute in Deutschland. Das Meiste nuetzt nur denen, die eh schon Geld und Macht haben