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hep Weiblich

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1

Sonntag, 18. November 2007, 18:55

Folgeantrag Alg2

Hallo,

morgen fahre ich zur Arge um meinen Folgeantrag für ALg2 abzugeben. Nun schoß mir gerade eine Frage durch den Kopf....

Es wird ja nach Vermögen gefragt, ob da eine Erhöhung sttgefunden hat, habe da jetzt keine Änderung angekreuzt. Was ist aber den mit den Lebensversicherungen??? Muß ich die erneut angeben oder reicht da diee erstangabe???

Hoffe ihr verstehet meine Frage und jemand kann helfen, nicht das ich da morgen etwas vergesse abzugeben.

Gruß Hep

Trio Weiblich

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2

Sonntag, 18. November 2007, 19:10

Ich glaube, wenn sich in deinem Vermögen tatsächlich nichts geändert hat, reicht die Erstangabe. Du hast ja keine Änderung angekreuzt, dann können die von der ARGE ja auf deinen Erstantrag zurückgreifen.

Viel Glück morgen!

Lieber Gruß, Trio

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3

Sonntag, 18. November 2007, 19:37

Hallo :wink

Ich hab schon mehrere Folgeanträge abgegeben und musste bisher auch nie mitteilen, inwieweit sich meine Lebensversicherung erhöht hat....da reicht die Erstangabe völlig ;)

Liebe Grüsse

Nicole
Nur, wenn wir lieben, sind wir unsterblich!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »summerbreeze275« (18. November 2007, 19:38)


chaosmaus Weiblich

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4

Sonntag, 18. November 2007, 22:53

Ich muß immer alles abgeben nach dem neuesten Stand. LV habe ich zwar keine, aber es wird jede Zeile durchgenommen, und sogar den Wert meines Autos muß ich jedes mal .... :radab neu bringen vom Autohaus oder Dekra ...., obwohl dieser ja nun wirklich nicht steigt im Laufe der Zeit...... :kopf
Kommt m.E. sehr auf die Bearbeiterin und deren Auslegungen an.

Du kannst ja alles einpacken und was nicht verlangt wird, bleibt eben in der Tasche.
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mimi Weiblich

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Montag, 19. November 2007, 18:04

Muss man dann auch wieder die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen und die Sparbücher???
Muß nämlich auch bald nen Folgeantrag abgeben.

chaosmaus Weiblich

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6

Dienstag, 20. November 2007, 01:14

Ja, muß ich alles lückenlos, und nicht nur die Kontoauszüge der letzten drei Monate, sondern alle seit dem letzten Antrag. Da wird die Nummer aufgeschrieben, und fortlaufend geht es weiter.
Sparbuch hat mein Sohn, da mußte ich sogar wegen 0,13 € Zinsen (ist nix weiter drauf) nochmal hin, weil die nicht aktuell nachgetragen waren.....! :rolleyes:
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Mazil

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7

Dienstag, 20. November 2007, 07:31

Zitat

Original von mimi
Muss man dann auch wieder die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen und die Sparbücher???
Muß nämlich auch bald nen Folgeantrag abgeben.


Ich musste das damals nicht. Nur noch mal eine aktuelle Gehaltsabrechnung und ich musste schriftlich versichern, dass sich NICHTS an meiner Vermögenssituation geändert hat. Mein Sparvermögen war bei Antragsstellung so gering, das die Zinsen den Kohl nicht fett gemacht hätten ;), da haben dei nicht noch mal nachgefragt.

Vielleicht ist das aber von Amt zu Amt unterschiedlich oder die kontrollieren stichpunktartig dann doch noch mal ganz streng :frag

Gaston Männlich

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8

Freitag, 23. November 2007, 10:24

Die Vorlage der Kontoauszüge beim Folgeantrag (sofern sich nichts geändert hat) ist unnötig. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Gruß Torsten


Butterfly86 Weiblich

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Freitag, 23. November 2007, 11:55

Also ich musste die Kontoauszüge der letzen drei monate auch wieder abgeben..

Damit sie selbst nochmal verfolgen konnten ob sich was geändert hat oder nicht..
Glück ist oft ein kleiner Moment der Wärme und des Lichts, der Flügelschlag eines Engels, das Lächeln eines anderen Menschen..

Gaston Männlich

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Freitag, 23. November 2007, 13:12

Das ist, wie gesagt, nicht durch das Gesetz gedeckt. Ich würde beim nächsten Mal höflich nach der Rechtsgrundlage fragen. Sollte dann die Mitwirkunspflicht angeführt werden, so mache darauf aufmerksam dass die Vorlage der Kontoauszüge beim Folgeantrag (sofern sich nichts geändert hat) nicht davon berührt wird.
Man möge dir die Verdachtsmomente nennen, die eine Überprüfung notwendig machen sollen.
Gruß Torsten


Ella

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11

Freitag, 23. November 2007, 13:32

ähm ich musste noch nie Kontoauszüge vorlegen...

wenn ich den Fortzahlungantrag stelle, dann streiche ich die gesamten Seiten immer durch und unterschreibe am Ende.
Das wars...eine Sache von fünf Minuten.
Ich muss nicht mal zu meiner Sachbearbeiterin...


Ella

chaosmaus Weiblich

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Freitag, 23. November 2007, 23:55

Was heißt denn , sofern sich nichts geändert hat? Es wird geprüft, ob z.B. ein Zahlungseingang war, ob irgendwohin Geld fließt ( Versicherung, die du viell. verschwiegen hast ) , ob du evtl. in A Geld abgehoben hast, obwohl du in B wohnst, usw. usw..

Man hat eine Mitwirkungspflicht, steht auch irgendwo geschrieben, damit habe ich mich voriges Jahr befaßt. Kommt man der nicht nach, wird der Antrag eben nicht bearbeitet. Das nützt dir auch nichts. Obwohl es eindeutige Regelungen tatsächlich nicht gibt, aber dafür hat jedes Amt die Freiheit, zu entscheiden, was sie so wollen (in einem bestimmten Rahmen, aber der ist weit gesteckt). Und bei uns wollen sie eher mehr als zu wenig......Das ist sogar innerhalb eines Bundeslandes unterschiedlich. :crazy
Was sich verbessert hat, ist, dass die Auszüge nicht mehr komplett kopiert werden dürfen.

Es ist jedoch auch ein Unterschied, ob man voll ALGII bekommt, oder noch arbeiten geht. Das wird verschieden gehandhabt.
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Gaston Männlich

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Samstag, 24. November 2007, 09:53

Wenn du beim Folgeantrag keine Veränderungen angibst, da sich nichts geändert hat, gibt es für die Arge keinen Grund die Vorlage der Kontoauszüge zu verlangen. Denn dann gibt es nichts zu kontrollieren und der Mitwirkungspflicht ist genüge getan.


Es spielt auch keine Rolle, ob das nun unterschiedlich gehandhabt wird, oder nicht. Das SGB II gilt bundesweit und kann nicht nach belieben ausgelegt werden.

Übrigens, Geldausgänge (außer Energie und Miete) dürfen auf dem Kontoauszug geschwärzt werden. Die Arge darf die Kontoauszüge nur in Augenschein nehmen und keine Kopien zur Akte nehmen.

Ach ja. Auch wenn man Einkommen erzielt ist die Vorlage der Kontoauszüge beim Folgeantrag nicht nötig. Denn dafür gibt es ja die Lohnabrechnung, die eh jeden Monat eingereicht werden muss.
Gruß Torsten


chaosmaus Weiblich

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14

Montag, 26. November 2007, 08:58

:Hm Bist du ein Theoretiker, der (wie ich) sich erstmal vorab schlau macht , oder warst du (ebenfalls wie ich) auch schon im praktischen Versuch mitsamt dem geballten Wissen auf dem Amt ?
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Gaston Männlich

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15

Montag, 26. November 2007, 10:13

Ich bin Betroffen, und zwar seit 1999. Ich bin Schuldnerberater, habe als Sozialberater gearbeitet (weit über 1000 Klienten betreut), Sozialarbeiter im SGB II unterwiesen, mich bereits mit Hartz IV beschäftigt, als es noch in der Planung war, drei Arbeitslosenhilfevereine mitgegründet und betreibe mit einer guten Freundin ein Sozialforum, www.lebens-phase.de

Ach ja, und ich schreibe Ratgeber zum SGB II.
Gruß Torsten


chaosmaus Weiblich

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16

Montag, 26. November 2007, 12:08

Sehr schön.
Ich meinte jedoch die Bittstellerseite. Auf meiner Odyssee auf dem Weg zu ALGII war ich auch bei so Vereinen wie Erwerbsloseninitiative / Arbeitslosenhilfeverein, oder Schuldnerberatung. Weil es darum ging, dass mein Antrag noch nicht bearbeitet war. Ich außerdem einen Widerspruch laufen hatte gerade wegen einer Nachweisforderung, die ich für ungerechtfertigt hielt.
Aber wenn sich tatsächlich nichts geändert hat, so auch die Aussage verschiedener Stellen, warum soll man dann nicht die Kontoauszüge vorlegen, um Spekulationen und Annahmen von Seiten des Amtes entgegenzuwirken. Machst du es nicht, verzögert sich die ganze Sache. Und - was hat man dann gekonnt?

Beim Schwärzen wird auch unterschieden zwischen Haben- und Sollseite. Das Schwärzen von Haben- Buchungen wird bspw. als Verletzung der Mitwirkungspflicht angesehen. Bei Sollbuchungen wird unterschieden, ob die Beträge über oder unter 50 € liegen. (VG Meiningen , Beschluß vom 11.05.2006 - S 17 AS 747/06 ER ; SG Nürnberg , Beschluß vom 15.02.2006 - S 20 AS 75/06 ER Schwärzungen zulässig ).
Quelle : Leitfaden zum ALGII, Hrsg. Arbeitslosenprojekt TuWas

Desweiteren greife ich hier nochmal meine Vermutung auf, dass die (Rechts-)Unsicherheit und verschiedene Auslegungen in den neuen BL immer noch deutlich der in den alten BL hinterherhinkt, auf Behörden- und Bürgerseite. Fehlende Schulungen spielen da sicher eine Rolle, u.a. .
(Schon die Unterschiede beim Unterhalt West- u. Ostanwalt fand ich haaresträubend, hierzulande wird tendiert zu der Meinung : sei froh, wenn du überhaupt was kriegst... Geben wir uns zufrieden..... )
Bsp.: Beim KV wurde sich mit Seite 1 eines Nachweises zufrieden gegeben, ich mußte alle Seiten bringen, sonst wurde mit Auskunftsverweigerungsklage gedroht. Bei ihm wurde, weil er nie vollständige Unterlagen brachte seit Jahren, gesagt: wir sind froh, wenn er überhaupt was bringt...... Wir beide ET schadeten mit Nichtauskunft dem Kind. Ich hatte es direkt vor Augen. Rate mal, wer den "längeren Atem" hatte. Nach fast zwei Jahren......
War zwar kein ALGII_Beispiel, aber adäquat übertragbar. Auf Mietstreitigkeiten Ost-West ebenso ........ *tausend-weitere-Bsp.-einfall*
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Gaston Männlich

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17

Montag, 26. November 2007, 12:45

Wie gesagt, ich bin selbst betroffen, beziehe auch ALG II und habe reichlich praktische Erfahrung.

Natürlich führt es immer zu Verzögerungen, wenn man sein Recht geltend machen will. Das jedoch kann und darf kein Grund sein, auf sein Recht zu verzichten und den Argen die Rechtswidrigkeiten durchgehen zu lassen.

Und nochmals, das Schwärzen der Kontoauszüge ist dein gutes Recht. Solange es dazu unterschiedliche Urteile diverser Sozialgerichte gibt, würde ich nicht darauf verzichten.
Gruß Torsten

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Gaston« (26. November 2007, 12:47)


engel07 Weiblich

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18

Mittwoch, 28. November 2007, 08:59

hallo, weiß jemand ob man auch algII beantragen kann, wenn man eine arbeit hat und nur wenig verdient. da geld was ich mit miner tochter habe, sie ist 14, reicht hinten und vorn nicht und einen 2, job zu nehmen, ist etwas schwierig, da ich unterschiedliche arbeitszeiten habe. ich such auch schon nach einer kleineren wohnung, aber da sieht es auch echt schwierig aus.


:engel

Mela Weiblich

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Mittwoch, 28. November 2007, 09:18

Ja, es ist auch möglich ALG II als Ergänzung zu erhalten.

Leute, die über ihren Job krankenversichert sind, sollten aber prüfen mit was man besser bedient ist: Wohngeld oder ALG II.
Beides zusammen geht nicht.


Wer mit Dreck wirft, verliert an Boden!


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Mittwoch, 28. November 2007, 09:26

ah, danke dir.

ich wußte garnicht, dass es da unterschiede gibt in den beträgen von wohngeld und algII.

wohngeld hab ich jetzt beantragt, nach großer überwindung. ich versuche immer alles allein zu regeln. leider :(