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annemarie26 Weiblich

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Dienstag, 1. April 2008, 15:10

Beistandschaft auflösen???

Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage.

Mein Kind ist ja noch nicht geboren, war aber schon beim Jugendamt und die kümmern sich jetzt um die Vaterschaftsanerkennung.

Wenn ich dies aber nun nicht mehr möchte, habe ich dann die Möglichkeit dies Rückgängig zu machen, bzw. die Vormundschaft auflösen zu lassen??

Ist erstmal nur so eine Frage, überlege noch ob ich das tatsächlich machen soll. Möchte nur nicht, das nachher unmengen an Kosten auf mich zu kommen, wenn ich noch länger damit warte.

vielen Dank für eure Hilfe,

Annemarie

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »annemarie26« (1. April 2008, 15:27)


Bibi Blocksberg

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2

Dienstag, 1. April 2008, 15:13

Bei mir also in Hessen heißt das "Beistandtschaft" kann jederzeit widerrufen werden.

Ohne großen Aufwand und ohne Kosten .

:wink

Mela Weiblich

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Dienstag, 1. April 2008, 15:15

Was du meinst ist eine Beistandschaft, diese kannst du jederzeit auflösen.

Allerdings solltest du dir dann über sämtliche Konsequenzen im klaren sein: das JA kann dir dann nicht mehr helfen Kindesunterhalt geltend zu machen, beziehst du andere Sozialleistungen, wird man von dir verlangen, dass du diesen geltend machst. Das einzige was dir dann bleibt, wäre lügen: Vater unbekannt.
Und damit machst du dich dann des Betruges strafbar.

Darf ich fragen, warum du die Vaterschaft nicht mehr feststellen lassen willst? Und welche Kosten sollen auf dich zukommen?


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annemarie26 Weiblich

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Dienstag, 1. April 2008, 15:22

Ihr habt natürlich Recht. Ich meine die Beistandschaft.

Ich dachte das Jugendamt würde mir eventuell die Kosten in Rechnung stellen, die ihnen schon angefallen sind.

Und ja, ich erkläre natürlich auch gerne, warum ich das machen möchte.
Bzw. ich werde damit dann noch warten, wenn ich das kurzfristg einfach auflösen kann.

Mein Geburtstermin wäre eigentlich der 12.08 gewesen, und jetzt ist es der 23.08. Wenn mein Frauenarzt mir das diese Woche nochmal bestätig, ist der Vater nicht der, den ich beim Jugendamt angegeben habe.

Hört sich blöd an, mir ist das auch ziemlich peinlich. Aber so ist es jetzt eben.
Habe mit dem anderen Mann natürlich auch schon gesprochen.
Es ist ganz komisch, der 1. mögliche KV redet seid dem kein Wort mehr mit mir und der jetztige sehr wahrscheinliche Vater hat sich sehr gefreut, auch wenn es nicht perfekt ist.

Ich werde jetzt abwarten bis das Baby geboren ist und dann selbst einen Vaterschaftstest bezahlen, für den 2. Vater.
Und wenn der Positiv ist, kann ich dann ja beim jugendamt die Beistandschaft auflösen lassen.

Vielen Dank für die schnelle Hilfe,
und jetzt dürft ihr mir den Kopf abreißen :rotwerd

Annemarie

Hanny Weiblich

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5

Dienstag, 1. April 2008, 16:01

Wie kommt es, dass du innrehlab solch kurzer Zeit mit 2 Männern schläfst? Hattest du eine Beziehung???

Mela Weiblich

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6

Dienstag, 1. April 2008, 16:08

Zitat

Original von annemarie26
Mein Geburtstermin wäre eigentlich der 12.08 gewesen, und jetzt ist es der 23.08. Wenn mein Frauenarzt mir das diese Woche nochmal bestätig, ist der Vater nicht der, den ich beim Jugendamt angegeben habe.


Wenn du es weiterhin über die Beistandschaft laufen lässt, werden eh beide potentiellen Väter zum Vaterschaftstest geladen.
Sobald eine Vaterschaftsfeststellung über das JA läuft, verpflichtest du dich, alle Männer, mit denen du während der gesetzlichen Empfängsniszeit Verkehr hattest, anzugeben. Tust du das nicht und es kommt raus, gibts ne Menge Ärger.
Die gesetzliche Empfängniszeit ist utopisch lang, sie gilt vom 300. Tag bis 181. Tag vor der Geburt.
Da wären also beide potentiellen Väter betroffen.

Übrigens würde ich mich nicht von der Aussage des FA derart verunsichern lassen. Der Geburtstermin wird ja anhand der Entwicklung des Kindes festgesetzt, manchmal korrigiert sich ein FA sogar mehrmals während einer Schwangerschaft, weil das Kind sich unterschiedlich schnell entwickelt.
Und 11 Tage Unterschied zwischen den ETs... nein, das ist kein verbindlicher Anhaltspunkt, dass du solche Schlüsse ziehen solltest.


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annemarie26 Weiblich

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Dienstag, 1. April 2008, 16:14

Hallo Mela,

danke für die vielen Infos.

Das heißt, wenn ich jetzt zum Jugendamt gehe und sage, es gibt noch einen anderen möglichen Vater, dann werden beide getestet und das Juigendamt zahlt dann auch noch meine Schlampigkeit??

Ich sehe erstmal kein Problem darin, es so weiter laufen zu lassen wie bisher und dann nach der Geburt den Test eben selbst zu machen.

Klar, ich scheue mich natürlich auch davor, zum Jugendamt zu gehen.
Keine Frage, das ist kein einfacher Schritt. Aber wenn das natürlich die beste Methode ist, werde ich da wohl durch müssen.

Gruß
Annemarie

annemarie26 Weiblich

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Dienstag, 1. April 2008, 16:20

@ Hanny:

Komische Frage....ich hatte Sex innerhalb von 10 Tagen mit zwei verschiedenen Männern richtig,
aber was hat das ganze mit einer Beziehung zu tun???
Ich bin nicht fremdgegangen falls du darauf anspielst

pelz

unregistriert

9

Dienstag, 1. April 2008, 16:41

Zitat

Original von annemarie26
@ Hanny:

Komische Frage....ich hatte Sex innerhalb von 10 Tagen mit zwei verschiedenen Männern richtig,
aber was hat das ganze mit einer Beziehung zu tun???
Ich bin nicht fremdgegangen falls du darauf anspielst


Meine Güte, ist jetzt passiert. Darüber zu hadern wäre jetzt verschwendetete Zeit.

Sie muss nach vorne schauen. Viel blöder ist ja jetzt, dass die eigentliche Vaterschaft nicht so wirklich geklärt ist, aber das lässt sich ja regeln.

Meine (fast - jetzt ex-) Stieftochter hat zum Beispiel den falschen Vater eingetragen und wird jetzt 7. Da ist einiges viel problematischer.

Edit:
Huch? Sooft "jetzt" in einem Posting... Da habe ich stilistisch wohl ins Klo gegriffen. ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »pelz« (1. April 2008, 16:42)


annemarie26 Weiblich

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Dienstag, 1. April 2008, 16:44

Hallo Pelz,

mir ist wichtig den richtigen Vater anzugeben.
Deswegen ist es für mich auch kein problem, das mit dem zweiten Vater ohne JA zu machen.
Ich zahle den Test in dem Fall gerne. Möchte ja auch das der richtige Mann sich ums Kind kümmert, oder auch nicht kümmert.
Aber ich denke es haben alle ein Recht auf die Wahrheit.

Schöne Grüße aus der Nachbarstadt nach Augustin,

Annemarie

Mela Weiblich

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Dienstag, 1. April 2008, 17:12

Zitat

Original von annemarie26
Das heißt, wenn ich jetzt zum Jugendamt gehe und sage, es gibt noch einen anderen möglichen Vater, dann werden beide getestet und das Juigendamt zahlt dann auch noch meine Schlampigkeit??


Was hat denn das JA bisher unternommen?
Der Test wird doch eh erst gemacht, wenn das Baby auf der Welt ist.
Hast du irgendwas unterschrieben, wie, dass du versicherst nur mit XYZ Sex gehabt zu haben? Dann müsstest du aber über die gesetzliche Empfängniszeit informiert worden sein...


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annemarie26 Weiblich

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Dienstag, 1. April 2008, 17:22

@ Mela:

Sie haben Vater 1 angeschrieben.
Und der möchte einen Vaterschaftstest, den er selbst über seinen Anwalt beauftragt hat und ihn durchführen möchte nach der Geburt.

Unterschrieben habe ich nichts, was mit der Empfängniszeit zu tun hat.

Mela Weiblich

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Dienstag, 1. April 2008, 17:25

Na also...
Dann wander zum Jugendamt, gib den zweiten möglichen Vater an und alles ist paletti für dich ;)
Du kannst es ja genau so erklären, wie du es hier getan hast. Da du nichts unterschrieben hast, was das angeht, kann dir da niemand was.


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