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Die Kündigung ist nicht rechtens, daher ungültig, da man nur mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. des Folgemonats gekündigt werden kann!!! - § 622 BGBHallo zusammen,
vielleicht kann mir ja jemand Tipps geben. Ich habe heute meine Kündigung zum 14.06.09 erhalten und gleichzeitig die sofortige Freistellung. Habe mich auch gleich schön brav telefonisch bei der ARGE gemeldet und morgen früh meine Rückruftermin. Da ja das Arbeitslosengeld für eine 3-köpfige Familie (ich und meine zwei Jungs) hinten und vorne nicht reicht, wäre meine Frage, ob es denn Zusatzleistungen gibt. Kann ich z.B. zusätzlich zur Hortübernahme Wohngeld beantragen? Oder geht nur eines von beiden? GIbt es sonst noch irgendwelche Zuschüsse für Alleinerziehende? Bin gerade vollkommen mit der Situation überfordert. Teilzeit findet man so schnell ja nichts neues. Ausserdem gehen wir im August auch noch in Kur, die ich jetzt dringender denn je brauche.
Es wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte bzw. Tipps geben könnte.
Brauchst Du nicht, wenn dann geh Dir einen Beratungsschein für eine Rechtsberatung holen und geh schnellstens zu einem Arbeitsrechtler, das Amt brauchst Du noch nicht, da Deine Kündigung wie schon geschrieben ungültig ist!Danke schön schon mal für die Rückmeldungen. Da ich Teilzeit tätig war, krieg ich zwar mit den Kids 67%, aber das ist nicht allzu viel. Unterhalt bekomme ich schon für beide Kinder, der liegt auch über den 140€ je Kind. Da muss ich eben einfach abwarten, bis ich meinen Termin am Amt habe. Dachte ich könnte vorher schon mal durchkalkulieren, wie es denn dann finanziell bei uns aussieht
Trotzdem danke schön, für das schnelle Feedback.
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Uiuiui, niemals, wirklich niemals darf man eine Arbeitgeberkündigung ignorieren. Auch wenn die Kündigung rechtswidrig, oder formfehlerhaft ist. Es läuft die dreiwöchige Klagefrist. Wenn die abgelaufen ist, kann man sich nciht mehr wehren.Die Kündigung ist nicht rechtens, daher ungültig, da man nur mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. des Folgemonats gekündigt werden kann!!! - § 622 BGBHallo zusammen,
vielleicht kann mir ja jemand Tipps geben. Ich habe heute meine Kündigung zum 14.06.09 erhalten und gleichzeitig die sofortige Freistellung. Habe mich auch gleich schön brav telefonisch bei der ARGE gemeldet und morgen früh meine Rückruftermin. Da ja das Arbeitslosengeld für eine 3-köpfige Familie (ich und meine zwei Jungs) hinten und vorne nicht reicht, wäre meine Frage, ob es denn Zusatzleistungen gibt. Kann ich z.B. zusätzlich zur Hortübernahme Wohngeld beantragen? Oder geht nur eines von beiden? GIbt es sonst noch irgendwelche Zuschüsse für Alleinerziehende? Bin gerade vollkommen mit der Situation überfordert. Teilzeit findet man so schnell ja nichts neues. Ausserdem gehen wir im August auch noch in Kur, die ich jetzt dringender denn je brauche.
Es wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte bzw. Tipps geben könnte.
Du kannst diese Kündigung entweder ignorieren und weiterhin zur Arbeit gehen, für die Du auch weiterhin bezahlt werden musst, oder Du legst Widerspruch ein, mit Verweis auf o. g. §. Theoretisch must Du Deinen AG aber nicht auf diesen Formfehler hinweisen, tu es aber trotzdem, dann hast Du was schriftliches falls es vor Gericht geht.
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Uiuiui, niemals, wirklich niemals darf man eine Arbeitgeberkündigung ignorieren. Auch wenn die Kündigung rechtswidrig, oder formfehlerhaft ist. Es läuft die dreiwöchige Klagefrist. Wenn die abgelaufen ist, kann man sich nciht mehr wehren.Die Kündigung ist nicht rechtens, daher ungültig, da man nur mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. des Folgemonats gekündigt werden kann!!! - § 622 BGBHallo zusammen,
vielleicht kann mir ja jemand Tipps geben. Ich habe heute meine Kündigung zum 14.06.09 erhalten und gleichzeitig die sofortige Freistellung. Habe mich auch gleich schön brav telefonisch bei der ARGE gemeldet und morgen früh meine Rückruftermin. Da ja das Arbeitslosengeld für eine 3-köpfige Familie (ich und meine zwei Jungs) hinten und vorne nicht reicht, wäre meine Frage, ob es denn Zusatzleistungen gibt. Kann ich z.B. zusätzlich zur Hortübernahme Wohngeld beantragen? Oder geht nur eines von beiden? GIbt es sonst noch irgendwelche Zuschüsse für Alleinerziehende? Bin gerade vollkommen mit der Situation überfordert. Teilzeit findet man so schnell ja nichts neues. Ausserdem gehen wir im August auch noch in Kur, die ich jetzt dringender denn je brauche.
Es wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte bzw. Tipps geben könnte.
Du kannst diese Kündigung entweder ignorieren und weiterhin zur Arbeit gehen, für die Du auch weiterhin bezahlt werden musst, oder Du legst Widerspruch ein, mit Verweis auf o. g. §. Theoretisch must Du Deinen AG aber nicht auf diesen Formfehler hinweisen, tu es aber trotzdem, dann hast Du was schriftliches falls es vor Gericht geht.
Das nur mal am Rande. Aber überleg doch mal, ob du sonst etwas dagegen tun könntest. Stichwort Sozialauswahl, wie sieht es mit Resturlaub aus etc.
für Eure rege Beteiligung an meinem Thread.
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