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Engel71 Weiblich

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1

Donnerstag, 14. Mai 2009, 13:09

Frisch gekündigt - Zusatzleistungen zu ALGI ?

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir ja jemand Tipps geben. Ich habe heute meine Kündigung zum 14.06.09 erhalten und gleichzeitig die sofortige Freistellung. Habe mich auch gleich schön brav telefonisch bei der ARGE gemeldet und morgen früh meine Rückruftermin. Da ja das Arbeitslosengeld für eine 3-köpfige Familie (ich und meine zwei Jungs) hinten und vorne nicht reicht, wäre meine Frage, ob es denn Zusatzleistungen gibt. Kann ich z.B. zusätzlich zur Hortübernahme Wohngeld beantragen? Oder geht nur eines von beiden? GIbt es sonst noch irgendwelche Zuschüsse für Alleinerziehende? Bin gerade vollkommen mit der Situation überfordert. Teilzeit findet man so schnell ja nichts neues. Ausserdem gehen wir im August auch noch in Kur, die ich jetzt dringender denn je brauche.

Es wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte bzw. Tipps geben könnte.
Wenn man das Ziel nicht kennt, ist kein Weg der Richtige :strahlen

Volleybap Männlich

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2

Donnerstag, 14. Mai 2009, 13:16

Erster Schritt ist immer: Prüfung, ob die Kündigung rechtens ist. Allein das Datum ist schon eigenartig...

Ansonsten gibt es verschiedene Töpfe, die man auftun kann. Letztlich kommt es auf die Höhe Deiner Einnahmen an, die Du dann haben wirst. Erst mit dieser Summe in der hand kann man überprüfen, wo weitere Dinge möglich sind. (Leider mit langer Vorlaufzeit) gibt es in vielen Gegenden Beratungsstellen von Diakonie und Caritas, die einem helfen, das Gesamte in den Blick zu bekommen.
Liebe Grüße


Bap


Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

Iceshine Weiblich

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3

Donnerstag, 14. Mai 2009, 13:17

Hallo Engel,
ob, und welche Zusatzleistungen Du erhalten kannst, liegt letztendlich an der Höhe des Arbeitslosengeldes.
Möglich, das Du ALG2 ergänzend bekommst, oder Du bekommst zu viel ALG1, dann kannst Du noch Wohngeld beantragen. Wenn Du keinen Unterhalt für die Kinder erhälst (bzw. weniger als 140 je), kannst Du dann auch noch den Kinderzuschlag neben Wohngeld beantragen.
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Engel71 Weiblich

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Donnerstag, 14. Mai 2009, 14:05

Danke schön schon mal für die Rückmeldungen. Da ich Teilzeit tätig war, krieg ich zwar mit den Kids 67%, aber das ist nicht allzu viel. Unterhalt bekomme ich schon für beide Kinder, der liegt auch über den 140€ je Kind. Da muss ich eben einfach abwarten, bis ich meinen Termin am Amt habe. Dachte ich könnte vorher schon mal durchkalkulieren, wie es denn dann finanziell bei uns aussieht :-)

Trotzdem danke schön, für das schnelle Feedback.
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chang

unregistriert

5

Donnerstag, 14. Mai 2009, 19:23

kannst du auch, wenn du dir einen alg2rechner raussuchst u. schon ca. weißt was du als alg1 bekommen wirst. dann kannst du alles eingeben u. kriegst raus ob du was bekommst u. was?

StudiMami Weiblich

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6

Donnerstag, 14. Mai 2009, 19:50

RE: Frisch gekündigt - Zusatzleistungen zu ALGI ?

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir ja jemand Tipps geben. Ich habe heute meine Kündigung zum 14.06.09 erhalten und gleichzeitig die sofortige Freistellung. Habe mich auch gleich schön brav telefonisch bei der ARGE gemeldet und morgen früh meine Rückruftermin. Da ja das Arbeitslosengeld für eine 3-köpfige Familie (ich und meine zwei Jungs) hinten und vorne nicht reicht, wäre meine Frage, ob es denn Zusatzleistungen gibt. Kann ich z.B. zusätzlich zur Hortübernahme Wohngeld beantragen? Oder geht nur eines von beiden? GIbt es sonst noch irgendwelche Zuschüsse für Alleinerziehende? Bin gerade vollkommen mit der Situation überfordert. Teilzeit findet man so schnell ja nichts neues. Ausserdem gehen wir im August auch noch in Kur, die ich jetzt dringender denn je brauche.

Es wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte bzw. Tipps geben könnte.
Die Kündigung ist nicht rechtens, daher ungültig, da man nur mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. des Folgemonats gekündigt werden kann!!! - § 622 BGB

Du kannst diese Kündigung entweder ignorieren und weiterhin zur Arbeit gehen, für die Du auch weiterhin bezahlt werden musst, oder Du legst Widerspruch ein, mit Verweis auf o. g. §. Theoretisch must Du Deinen AG aber nicht auf diesen Formfehler hinweisen, tu es aber trotzdem, dann hast Du was schriftliches falls es vor Gericht geht.

StudiMami Weiblich

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7

Donnerstag, 14. Mai 2009, 19:52

Danke schön schon mal für die Rückmeldungen. Da ich Teilzeit tätig war, krieg ich zwar mit den Kids 67%, aber das ist nicht allzu viel. Unterhalt bekomme ich schon für beide Kinder, der liegt auch über den 140€ je Kind. Da muss ich eben einfach abwarten, bis ich meinen Termin am Amt habe. Dachte ich könnte vorher schon mal durchkalkulieren, wie es denn dann finanziell bei uns aussieht :-)

Trotzdem danke schön, für das schnelle Feedback.
Brauchst Du nicht, wenn dann geh Dir einen Beratungsschein für eine Rechtsberatung holen und geh schnellstens zu einem Arbeitsrechtler, das Amt brauchst Du noch nicht, da Deine Kündigung wie schon geschrieben ungültig ist!

Engel71 Weiblich

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Freitag, 15. Mai 2009, 09:07

Danke schön StudiMama. Hab mich verschrieben, Kündigung ist zum 15.06. ausgestellt, somit hält sich der AG an die 4 Wochen zum nächsten 15. (auch laut Kalender) Hab auch schon auf der Arbeitsrecht-Seite recherchiert.

Vielen Dank für Eure Tipps. :thanks:
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VaddaAbraham

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9

Sonntag, 17. Mai 2009, 11:24

RE: RE: Frisch gekündigt - Zusatzleistungen zu ALGI ?

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir ja jemand Tipps geben. Ich habe heute meine Kündigung zum 14.06.09 erhalten und gleichzeitig die sofortige Freistellung. Habe mich auch gleich schön brav telefonisch bei der ARGE gemeldet und morgen früh meine Rückruftermin. Da ja das Arbeitslosengeld für eine 3-köpfige Familie (ich und meine zwei Jungs) hinten und vorne nicht reicht, wäre meine Frage, ob es denn Zusatzleistungen gibt. Kann ich z.B. zusätzlich zur Hortübernahme Wohngeld beantragen? Oder geht nur eines von beiden? GIbt es sonst noch irgendwelche Zuschüsse für Alleinerziehende? Bin gerade vollkommen mit der Situation überfordert. Teilzeit findet man so schnell ja nichts neues. Ausserdem gehen wir im August auch noch in Kur, die ich jetzt dringender denn je brauche.

Es wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte bzw. Tipps geben könnte.
Die Kündigung ist nicht rechtens, daher ungültig, da man nur mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. des Folgemonats gekündigt werden kann!!! - § 622 BGB

Du kannst diese Kündigung entweder ignorieren und weiterhin zur Arbeit gehen, für die Du auch weiterhin bezahlt werden musst, oder Du legst Widerspruch ein, mit Verweis auf o. g. §. Theoretisch must Du Deinen AG aber nicht auf diesen Formfehler hinweisen, tu es aber trotzdem, dann hast Du was schriftliches falls es vor Gericht geht.
Uiuiui, niemals, wirklich niemals darf man eine Arbeitgeberkündigung ignorieren. Auch wenn die Kündigung rechtswidrig, oder formfehlerhaft ist. Es läuft die dreiwöchige Klagefrist. Wenn die abgelaufen ist, kann man sich nciht mehr wehren.

Das nur mal am Rande. Aber überleg doch mal, ob du sonst etwas dagegen tun könntest. Stichwort Sozialauswahl, wie sieht es mit Resturlaub aus etc.

Engel71 Weiblich

Schüler

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Themenstarter Themenstarter

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Dienstag, 19. Mai 2009, 11:35

RE: RE: RE: Frisch gekündigt - Zusatzleistungen zu ALGI ?

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir ja jemand Tipps geben. Ich habe heute meine Kündigung zum 14.06.09 erhalten und gleichzeitig die sofortige Freistellung. Habe mich auch gleich schön brav telefonisch bei der ARGE gemeldet und morgen früh meine Rückruftermin. Da ja das Arbeitslosengeld für eine 3-köpfige Familie (ich und meine zwei Jungs) hinten und vorne nicht reicht, wäre meine Frage, ob es denn Zusatzleistungen gibt. Kann ich z.B. zusätzlich zur Hortübernahme Wohngeld beantragen? Oder geht nur eines von beiden? GIbt es sonst noch irgendwelche Zuschüsse für Alleinerziehende? Bin gerade vollkommen mit der Situation überfordert. Teilzeit findet man so schnell ja nichts neues. Ausserdem gehen wir im August auch noch in Kur, die ich jetzt dringender denn je brauche.

Es wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte bzw. Tipps geben könnte.
Die Kündigung ist nicht rechtens, daher ungültig, da man nur mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. des Folgemonats gekündigt werden kann!!! - § 622 BGB

Du kannst diese Kündigung entweder ignorieren und weiterhin zur Arbeit gehen, für die Du auch weiterhin bezahlt werden musst, oder Du legst Widerspruch ein, mit Verweis auf o. g. §. Theoretisch must Du Deinen AG aber nicht auf diesen Formfehler hinweisen, tu es aber trotzdem, dann hast Du was schriftliches falls es vor Gericht geht.
Uiuiui, niemals, wirklich niemals darf man eine Arbeitgeberkündigung ignorieren. Auch wenn die Kündigung rechtswidrig, oder formfehlerhaft ist. Es läuft die dreiwöchige Klagefrist. Wenn die abgelaufen ist, kann man sich nciht mehr wehren.

Das nur mal am Rande. Aber überleg doch mal, ob du sonst etwas dagegen tun könntest. Stichwort Sozialauswahl, wie sieht es mit Resturlaub aus etc.


Da es ein kleines Unternehmen war, ist nix mit Sozialauswahl. Die hatten Anforderungen, denen ich nicht gerecht wurde (35 Stunden in 25 Stunden arbeiten usw. - das nur am Rande). Resturlaub ist nicht, da ich freigestellt wurde und somit alle Ansprüche abgegolten sind.

Habe aber bereits Wohngeld beantragt und mich auch ansonsten schlau gemacht. Hatte diesmal beim Arbeitsamt eine sehr nette Dame an der Hotline, die einen auch (auf Nachfrage) informiert hat. Allerdings muss man beim Amt immer vorher wissen, welche Informationen benötigt, von alleine bekommt man die leider nicht.

:thanks: für Eure rege Beteiligung an meinem Thread.
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