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mondschein79 Weiblich

frischgebackene MFA

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1

Montag, 8. März 2010, 20:59

steht mir da was zu?

Hallo

ich habe letzte Wochen wegen Eigenbedarf gekündigt bekommen, passt perfekt natürlich rein, mitten in den abschlussprüfungen und der "nette" Vermieter sieht sich nicht gewillt es zu verlängern sondern behart auf die 3 Monate, weil er danach in den Urlaub möchte. Ich denke viele kennen das Problm als AE eine Wohung zu bekommen, manche haben noch ein Herz manche ein Stein.

Da ich ja nicht "daran Schuld bin" das ich raus muss, was steht mir an Leistungen zu? Bekomme ich ein umzugunternehmen? ich habe in 6 Wochen Abschlussprüfungen und kann nicht wirklich umziehen, ich habe eben nicht mal 100 euro für neue Möbel oder Teppich ect. über.

also kann ich zum Amt gehen und wenn ja was steht mir da so zu, hat jemand Erfahrungen darin?

Danke :strahlen
LG Sandra

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »mondschein79« (8. März 2010, 20:59)


annemarie26 Weiblich

zurück in Lohn und Brot

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2

Montag, 8. März 2010, 21:04

Die Frage ist wohl, wovon du lebst. Wenn du momentan Arbeitslosengeld bekommst, besteht vielleicht die Möglichkeit das du was bekommst. Aber da weiß sicher dein Sachbearbeiter mehr. Oder du versucht es mal bei der Caritas oder so.

Denke neue Möbel wirst du ja nicht brauchen, denn die kannst du ja mitnehmen. Und dann bleibt einfach zu hoffen, das du in der neuen Wohnung nicht viel renovieren musst.

Drück dir erstmal die Daumen, das du was neues findest. Denn einfach ist es natürlich nicht.

maschenka Weiblich

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3

Montag, 8. März 2010, 21:28

Ich würde erst mal beim Mieterschutzbund oder einem Fachanwalt für Mietrecht nachfragen, ob es nicht irgendeine Härtefallregelung gibt... und falls ja, tief durchatmen und diese Regelung (hoffentlich) fristgerecht dem Vermieter mitteilen.

Bummelliese

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4

Dienstag, 9. März 2010, 08:49

Erst mal zur Beruhigung mit einem Kind in Deutschland schafft der
Vermieter es nicht, dich mal eben so auf die Straße zu setzen. Da hätte er eine
sehr langen und zermürbenden weg durch die Gerichte. Ob die kurze Kündigungszeit rechtens ist, muss
Du selbst in Erfahrung bringen.

Auf jedenfalls solltest Du ihm schriftlich mitteilen das Du
aufgrund der bevorstehenden Prüfung erst mal nur eingeschränkt nach Wohnungen
suchen kannst. Aber das Du sofort nach der Prüfung im vollen umfang damit
anfangen kannst. Wenn Du das Mietverhältnis bisher nicht belastet hast (pünktliche
Mietzahlung, Treppe immer gemacht, usw) kann Dir niemand einen Vorwurf machen.

Mann kann, den Vermieter auch auffordern den Eigenbedarf
nachzuweisen. Dann muss er erst mal Aktiv werden. Für das alles brauchst Du
aber mit Sicherheit eine Rechtsberatung damit du keine Fehler machst für die Du
dann die Kosten tragen musst.

!!Im Übrigen halte ich den Grund ich will in den Uhrlaub
fahren für ein Indiz das er für den Monat gar kein Eigenbedarf hat.!!

Kein Tier auf dieser Erde, bringt seinen Nachwuchs, zum Schlafen auf den Nachbarbaum
.

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5

Dienstag, 9. März 2010, 09:32

Hi,
Ob die kurze Kündigungszeit rechtens ist, muss
Du selbst in Erfahrung bringen.
hier kommt es auf die Länge der Zeit an. Bis 5 Jahre, meines Wissens, sind´s 3 Monate.
Auf jedenfalls solltest Du ihm schriftlich mitteilen das Du
aufgrund der bevorstehenden Prüfung erst mal nur eingeschränkt nach Wohnungen
suchen kannst. A
Ist irrelevant ... gesetzlich gesehen.
Wenn Du das Mietverhältnis bisher nicht belastet hast (pünktliche
Mietzahlung, Treppe immer gemacht, usw) kann Dir niemand einen Vorwurf machen.
Es geht nicht um einen Vorwurf, sondern um die Richtigkeit der Kündigung im Zusammenhang mit Eigenbedarf.

@TS
Du kannst laut Gesetz Widerspruch einlegen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses eine besonders soziale Härte bedeutet.
Ist natürlich Gummi, aber wird wohl dein Ansatzpunkt sein müssen.

Dann gehe zum örtlichen Mietverein, in deiner Nähe. Trete dort ein (geht auch im Nachhinein), und die stellen dir einen Anwalt, falls es nicht gütlich geht. Kosten hast du dann dadurch keine.

Ich würde den Mieter bitten, mindestens dir 6 Monate Zeit zu lassen, und mal gucken wie er reagiert. Parallel ihm das auch schriftlich geben.

Gruß
babbedeckel
Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)

sie guckt. . ich nicht.
sie lacht. . . ich nicht.
sie fällt. . ich guck. . ich lach. . sie nicht :D

labbimom Weiblich

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6

Dienstag, 9. März 2010, 10:34

Schriftliche Begründung


Mod. Mitteilung: Text entfernt, da es ein unter Copyright stehender Text des Münchner Mietvereins ist. Ich stelle stattdessen den Link zu der guten Übersicht ein:
Kündigung bei Eigenbedarf...



(Mieterverein München e.V. Auszug aus dem Mietrecht)

...ich hoffe das hilft dir weiter :troest
...es wird heller!!!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Segelpapa« (9. März 2010, 20:10)


mondschein79 Weiblich

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7

Dienstag, 9. März 2010, 18:52

ich danke Euch vielmals, das sind reichlich hilfreiche Infos
LG Sandra