Hi,
Ob die kurze Kündigungszeit rechtens ist, muss
Du selbst in Erfahrung bringen.
hier kommt es auf die Länge der Zeit an. Bis 5 Jahre, meines Wissens, sind´s 3 Monate.
Auf jedenfalls solltest Du ihm schriftlich mitteilen das Du
aufgrund der bevorstehenden Prüfung erst mal nur eingeschränkt nach Wohnungen
suchen kannst. A
Ist irrelevant ... gesetzlich gesehen.
Wenn Du das Mietverhältnis bisher nicht belastet hast (pünktliche
Mietzahlung, Treppe immer gemacht, usw) kann Dir niemand einen Vorwurf machen.
Es geht nicht um einen Vorwurf, sondern um die Richtigkeit der Kündigung im Zusammenhang mit Eigenbedarf.
@TS
Du kannst laut Gesetz Widerspruch einlegen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses eine besonders soziale Härte bedeutet.
Ist natürlich Gummi, aber wird wohl dein Ansatzpunkt sein müssen.
Dann gehe zum örtlichen Mietverein, in deiner Nähe. Trete dort ein (geht auch im Nachhinein), und die stellen dir einen Anwalt, falls es nicht gütlich geht. Kosten hast du dann dadurch keine.
Ich würde den Mieter bitten, mindestens dir 6 Monate Zeit zu lassen, und mal gucken wie er reagiert. Parallel ihm das auch schriftlich geben.
Gruß
babbedeckel
Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)
sie guckt. . ich nicht.
sie lacht. . . ich nicht.
sie fällt. . ich guck. . ich lach. . sie nicht