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cata Weiblich

Profi

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1

Montag, 15. März 2010, 21:56

Sozi und Kontoauszüge = nur gucken, nicht anfassen?

Hi,

habe hier irgendwo mal gelesen, dass die ARGE die Kontoauszüge nur durchsehen darf, aber nicht kopieren etc. und zu den Unterlagen nehmen darf.
Habe diesen Thread leider nicht mehr gefunden.

Ist das richtig? Und weiss jemand, wo dies beinhaltet ist an Grundlage? :thanks:

Gruss

Cata
Ich bin und bleibe hoffentlich eine Kämpfernatur. Dazwischen bin ich mal schwach... :bigkiss

Lena_1977 Weiblich

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2

Dienstag, 16. März 2010, 07:56

Frag mal bei deiner Suchmaschine nach

arge kontoauszüge lsg

Es gibt dazu verschiedene Urteile - von ob überhaupt bis in welchem Umfang bzw. als Kopie.
Das Problem wird sein, das dein SB wahrscheinlich erstmal auf deine Mitwirkungspflicht pocht
und ggfs. die Leistungen ganz oder teilweise einstellt.
Bis du dann durch alle Widersprüche usw. bist, ist wahrscheinlich ne Weile vergangen.
Es dürfen auch teile der Kontoauszüge geschwärzt werden - vielleicht eine Alternative.
I.d.R. wüßte ich aber nicht was gegen dioe Vorlage/Kopie der Kontoauszüge spricht -
ich hab zumindest nichts zu verbergen.

jea Weiblich

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3

Dienstag, 16. März 2010, 08:12

ich weiß nicht ob das so richtig ist, da kann ich leider nichst zusagen.

aber eine frage hab ich. was ist daran so schlimm? ob ich die nun zeige oder er sich die kopiert um dann in ruhe alles fertig machen zu können, ist doch egal.
lieber eine kopie als das er nur durchsieht sich nicht alles merkt udn dann fehler entstehen wodurch ich noch mehr rennerrein habe :frag

denn sinn verstehe ich nicht, kannst du mir das bitte erklären?
mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

Iceshine Weiblich

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4

Dienstag, 16. März 2010, 09:00

Die Kontoauszüge dürfen nur durchgesehen werden, kopiert nicht, wegen Datenschutz.

Ich habe das Kopieren damals verweigert, und der SB meinte dann, dann müßte ich Zeit haben, weil er dann ja alles abschreiben müsse. Als ich dann sagte:Wenn sie meinen, das sie das müssen, dann bitte, ich bin mir aber sicher, das sie selbst das nicht dürfen....rief er den Amtsleiter an.....und ab da genügte das durchsehen.

Es geht ja nur darum, zu überprüfen, ob man auch alles bezahlt, wie Miete etc, und nicht dort Schulden aufhäuft, und das Geld anderweitig verwendet....und klar zu sehen, ob man höhere Einnahmen hat....und dafür reicht die Durchsicht vollkommen aus.
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null
und das nennen sie ihren Standpunkt
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prophetess Weiblich

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5

Dienstag, 16. März 2010, 13:43

Ich musste immer Kontoauszüge bei der ARGE einreichen. Und sie haben sie dabehalten. Als ich es einen Monat vergessen hatte, kam sofort eine Kündigung wegen fehlender Mitwirkung!
Ich sehe das aber positiv. Ich hab nix zu verbergen.
Und da sehen sie gleich, dass Frau Prophetess bloß für 10 € zu Aldi geht...
Es ist nicht notwendig, die Laterne eines anderen auszublasen, damit die eigene heller scheine.

StudiMami Weiblich

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6

Dienstag, 16. März 2010, 13:52

Es dürfen auch teile der Kontoauszüge geschwärzt werden - vielleicht eine Alternative.
Ist aber von Amt zu Amt unterschiedlich, darüber hatte ich auch schon eine nette Diskussion mit der SB.

In der Arge in RP reichte es aus, die Nachweise vorzulegen, die SB schaute sich das an und schrieb darüber ein Protokoll, hier will man alles doppelt und dreifach in Kopie

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »StudiMami« (16. März 2010, 13:52)


jea Weiblich

gefühlschaotin

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7

Dienstag, 16. März 2010, 13:57

Zitat

Ich musste immer Kontoauszüge bei der ARGE einreichen. Und sie haben sie dabehalten. Als ich es einen Monat vergessen hatte, kam sofort eine Kündigung wegen fehlender Mitwirkung!


ups das ist heftig!

was mich im moment stört ist das es wirklich extrem unterschiede der handhabe zu geben scheint. ich finde das echt nicht gut.
ich zb muss die nur vorlegen bei neuen antrag und dann auch nur die letzten drei monate. gg faul wie ich bin kanll ich ihn dann das komplette heft mit brav gesammelten auszügen hin. warum auch nicht? gg
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Rovena Weiblich

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8

Dienstag, 16. März 2010, 13:58

@ studimami : nein, eigentlich ist das überall gleich. Nur bei einigen SB ist die Information noch nicht angekommen. Ähnlich wie mit dem Mutterpass, der wird auch nach wie vor fleissig kopiert, ob die Frauen das wollen oder nicht. Ist verboten, aber das wissen viele SB garnicht. "haben wir immer so gemacht, ich brauch was für die Akten".

Es geht die ARGE z.B. nichts an, wenn ich was bei ebay ersteigere, von WEM ich das ersteigert habe, und wie dessen Kontodaten lauten. Das fällt für mich unter Datenschutz, und wird auch von mir gnadenlos geschwärzt, genau wie mein ebay-name. Was ich ersteigert habe, udn wie teuer das wr können sie allerdings von mir aus gerne wissen. Letzten Endes müßte ich das "was" noch nichtmal angeben. denn bei den Kontoauszügen geht es in erster Linie darum, mögliche Einnahmen zu sehen. Ob ich mir von dem Geld dann 20 neue Bücher und Spiele kaufe, oder mir irgendwas bei Neckermann und co bestelle ist letzten Endes mein Problem. von daher würde ich nie Zahlen schwärzen, damit sie sehen: ok, da ist was abgegangen, nicht reingekommen.
Alles wird gut

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cata (28.03.2010)