Solltest Du nicht mehr als 75% Kindesunterhalt bekommen dann kannst du pro Kind den ganzen Freibetrag beantragen.
Geht das nur rückwirkend oder ab dem Monat wo kein unterhalt gezahlt wurde?
Ob es im laufenden Jahr geht kann ich nicht sagen, nachfragen welche Beglaubigungen erbracht werden müssen damit eine Eintragung erfolgen kann.
Sicher ist auch eine Frage wie nachhaltig es dann ist, zahlt er wieder steht dir der Freibetrag ja nicht mehr zu.
Bei der Einkommenssteuererklärung kannst Du aber dieses angeben. Ich denke ein guter Nachweis ist immer die Unterhaltsvereinbarung und die Kontoauszüge, dort kann man dann erechnen was gezahlt hätte werden müssen und was gezahlt worden ist. Grundlage kann auch die DDT sein. Wenn er nicht an die Mindestbeträge kommt.
Einfacher aber nicht immer machbar: Ein Zweizeiler vom Unterhaltsleister das er im Jahre XXX soviel oder nix an Unterhalt gezahlt hat. Wegen zb Arbeitlosigkeit ect.